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Thema: ICOM IC-E90 für Einsatzstellenfunk tauglich (4m, 2m)?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Also ich bin bei weitem KEIN Gesetztesschreier hier, aber manchmal frage ich mich echt ob ihr euch darüber bewusst seid was ihr hier schreibt, und ob ihr auch euch mal Gedanken dazu macht wer das noch lesen könnte!

    @NSA001
    Dir als Funkamateur darf ich herzlich gratulieren! Bewusst gegen das Gesetz mehrfach zu verstoßen, das noch öffentlich zu machen, und das gut zu heißen als geprüfter Funkamateur (hoffe ich in diesem Fall mal nicht), das zeugt von wirklicher Weitsicht und Verantwortungsbewusstsein.


    *kopfschüttel*Mehr fällt mir dazu gerade nicht wirklich ein...
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  2. #2
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    Icom IC E 90

    Als Führungskraft einer HiOrg (Kdt einer FW zum Beispiel) kann es durchaus erlaubt sein ein Amateurfunkgerät im 2. BOS Bereich zu nutzen wenn es im Einsatzfall oder bei Übungen notwendig ist.

    Auch kann ein Kdt (Leiter einer Feuerwehr) privat ein 4m funkgerät besitzen.

    Bei uns in Bayern haben Kommandanten eine eigene FME-Schleife. Wenn es von der Feuerwehr so genehmigt ist kann also der Kdt. ein 2 und 4m Funkgerät aus dem Amateurbereich benutzen ohne einen Gesetzesverstoß zu betreiben.

  3. #3
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    Hallo,

    Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
    Als Führungskraft einer HiOrg (Kdt einer FW zum Beispiel) kann es durchaus erlaubt sein ein Amateurfunkgerät im 2. BOS Bereich zu nutzen wenn es im Einsatzfall oder bei Übungen notwendig ist.


    Auch kann ein Kdt (Leiter einer Feuerwehr) privat ein 4m funkgerät besitzen.

    Bei uns in Bayern haben Kommandanten eine eigene FME-Schleife. Wenn es von der Feuerwehr so genehmigt ist kann also der Kdt. ein 2 und 4m Funkgerät aus dem Amateurbereich benutzen ohne einen Gesetzesverstoß zu betreiben.
    also ich würde, bevor ich solche Behauptungen aufstelle mich erstmal richtig informieren.
    Die Feuerwehr genehmigt erst mal gar nichts, wenn dann läuft dies den Regelweg - Innenministerium-Landratsamt-Gemeinde. Und die Gemeinden dürfen eigentlich nur das Geld für die Feuerwehr ausgeben, die Genehmigungen kommen von "weiter oben" (Landratsamt mit den von Innenministerium vorgegebenen Regeln) bei Kreisfreien Städten (Stadt mit den von STMI vorgegebenen Regeln).

    Und im BOS-Bereich darf man legal in Deutschland nur mit für diesen Bereich zugelassenen und der TR-BOS entsprechenden Funkgeräten Sprechfunkbetrieb durchführen.

    Zu den Melderschleifen: nicht ganz korrekt: für Führungsdienstgrade KBM/KBI/KBR bzw. SBI/SBR sind eigene Schleifen vorgesehen. Bei Kommandanten ist dies nicht der Regelfall - aber möglich wenn die Größe der Wehr entsprechend ist.
    mfg Paul

  4. #4
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    Freunde, bitte nicht - bitte!

    Gibt es Komponisten unter uns, die sich vielleicht der Texte annehmen kann, um sie zu vertonen?
    Dann lasst uns doch die Gesetzeshymnen singen! Immer wieder das selbe...
    Das war nicht Bestandteil der Frage!

    [schnipp] ...ja, ich weiß auch wie es rechtlich damit aussieht, solche "Dinger" im BOS-Bereich bzw. überhaupt sendemäßig betreiben zu dürfen und bitte trotzdem auf solche Kommentare verzichten zu wollen... [/schnapp]


    Karlson
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  5. #5
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    ...manchmal ist es besser zu wissen was man (illegal) tut und Technik effizient und gezielt so zu nutzen, dass es Einsatztaktisch einen Vorteil bringt, egal ob FuG xx oder "solides und taugliches" Afu-Gerät. Manch FW'ler stört mit zugelassenen Geräten durch "Dauergelaber" und 100.000 unnützen Infos weit mehr....

    Was erlaubt ist, ist bekannt und jeder muss selbst wissen was er tut und die Verantwortung dafür tragen.

    Ein IC-F3GT korrekt und auf 1W programmiert hält die gesetzlichen Vorgaben besser ein als ein zugelassenes GP900 oder GP360 !
    ...www.darc.de werd funkaktiv :-)

  6. #6
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    Hallo,

    Zitat Zitat von Flöhchen Beitrag anzeigen
    Hallo,

    das ICOM IC-E90 gibt es ja auch mit erweitertem TX-Bereich. Wie ich hier in diversen Beiträgen mitbekommen habe, wird die Sendeleistung umso mehr heruntergeregelt, je weiter der gewünschte Sendebreich von den eigentlichen Sendebereichen entfernt ist (6m, 2m, 70 cm-Band). Dazu hätte ich mal ne Frage und zwar: Ist diese Sendeleistungsreduzierung allein frequenzabhängig vorprogrammiert oder quasi über die Antennenanpassung geregelt. Hätte man mit einer speziell abgstimmten Antenne z.B. für Kanal 377 U/W (4m) oder Kanal 56 (2m) wieder die volle Leistung von 5 Watt?
    Ich weiß, das IC-E90 kann und soll kein 4 oder 2 m Gerät ersetzen. Mir geht es eigentlich nur darum, ob man im Nahbereich (Einsatzstellenfunk) so etwa um die 500 m Radius, dieses Gerät einsetzen könnte. Hat jemand von Euch diesbezüglich Erfahrungen?
    Um es kurz zu erklären:
    Die Sendeleistung wird nicht "Abgeregelt" sondern sie sinkt einfach mangels Anpassung!
    HF Schaltungen sind immer sehr frequenzselektiv und erreichen nur in einem kleinen Frequenzbereich um Ihre Mittenfrequenz optimale Betriebswerte. Daher muss ein Melder (und auch ein Funkgerät!) immer abgeglichen werden. Bei echten Breitband-Geräten (wie zb. dem GP360 oder dem KFS167 um nur zwei zu nennen) ist das genauso. Hier wird aber die Breitbandigkeit (gleichzeitige Betriebsbereitschaft auf 140 und 170Mhz) durch einen technischen Trick gewährleistet. Die Frequenzselektiven Schaltungsbestandteile lassen sich elektronisch abstimmen. Im Werk werden dann für verschieden Frequenzen Abgleichwerte ermittelt und in das Gerät programmiert.
    Bei den Motorola Geräten werden dann je nach einprogrammierter Frequenz die passenden Abgleichwerte geladen bzw. interpoliert wenn die Sollfrequenz dazwischen liegt.
    (Vorteil: Wenige Abgleichfrequenzen)
    Beim Bosch KFS167 als Gegenbeispiel werden Werte für das ganze Band im 0,5MHz Abstand ermittelt und dann genau geladen. Der richtige Abgleich von Hand ist hier so aufwändig das es nur Maschinell geht.
    Technisch ist das ganze recht aufwendig, aber NUR so werden gute Ergebnisse garantiert.

    Bei AFU Geräten wird das NICHT gemacht! Diese Geräte sind auf die AFU Frequenzen abgeglichen und NUR für die AFU Frequenzen gelten die garantierten Werte! Ausserhalb des AFU Bandes ist es reine Glückssache wie weit das Gerät ordentlich funktioniert.
    Ich hatte schon Geräte die am Messplatz (und Spekki) genausogute Ergebnisse brachten wie das GP900-11b, aber dann wieder Geräte DER SELBEN SERIE die im BOS Bereich gut 10KHz Hub mitt massivsten Nebenaussendungen machten. Dann wieder Geräte die im UB ganz passierlich arbeiteten und wo im OB die PLL nicht mehr rastete. -> REINE Glückssache also!

    Was anderes sind "GUTE" Betriebsfunkgeräte: Natürlich ist es rechtlich (bis auf Ausnahmen) hier auch nicht zulässig diese im BOS Bereich zu betreiben. Und je nach IuK Konzept kann es auch taktisch unklug sein. Im Gegensatz zu AFU Geräten spräche aus technischer Sicht aber nichts dagegen.

    Daher ist es einfach so:
    AFU Geräte haben im BOS Band NICHTS, aber auch wirklich NICHTS verloren!
    Selbst wenn man von der rechtlichen Seite absieht ist es auch technisch gesehen völlig Unverantworlich.

    Zitat Zitat von Flöhchen Beitrag anzeigen
    ...ja, ich weiß auch wie es rechtlich damit aussieht, solche "Dinger" im BOS-Bereich bzw. überhaupt sendemäßig betreiben zu dürfen und bitte trotzdem auf solche Kommentare verzichten zu wollen. Auf kurz oder lang steht sowieso die Umstellung auf digital an, dann hat sich's diesbezüglich "ausgefunkt"!
    Da dir die rechtliche Seite bekannt ist und ich das ja auch schon erwähnt habe wiederhole ich nur den technischen Aspekt: Diese GEräte KÖNNEN massivste Störungen verursachen ohne das der Betreiber es merkt. Sie sind NUR für AFU ausgelegt! Ein (Sende-)betrieb im BOS Bereich ist unverantwortlich. (Von "echten Notfällen" abgesehen)

    Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
    Als Führungskraft einer HiOrg (Kdt einer FW zum Beispiel) kann es durchaus erlaubt sein ein Amateurfunkgerät im 2. BOS Bereich zu nutzen wenn es im Einsatzfall oder bei Übungen notwendig ist.

    Auch kann ein Kdt (Leiter einer Feuerwehr) privat ein 4m funkgerät besitzen.

    Bei uns in Bayern haben Kommandanten eine eigene FME-Schleife. Wenn es von der Feuerwehr so genehmigt ist kann also der Kdt. ein 2 und 4m Funkgerät aus dem Amateurbereich benutzen ohne einen Gesetzesverstoß zu betreiben.
    WOW - Ich bin Sprachlos! Woher nimmst du dieses Wissen?
    Natürlich ist es von Notfällen abgesehen absolut unzulässig ein AFU Gerät im BOS Bereich zu betreiben! Egal für wen. Es dürfen nur zugelassene BOS Geräte benutzt werden. Ausnahmen müssen immer durch das LMI oder BMI explizit genehmigt werden! Solche Ausnahmegenehmigungen gibt es, diese beziehen sich aber nur auf HOCHWERTIGE Betriebsfunkgeräte für GANZ STRENG EINGEGRENZTE ANWENDUNGSFÄLLE.

    Für ein AFU Gerät würde niemals eine solche Ausnahemregelung erteilt werden!

    Der Betrieb eines AFU Gerätes im BOS Bereich ist ein Betrieb ohne Frequenzzuteilung da diese nicht für AFU Geräte gilt =Schwarzfunk! Egal ob der Betreiber eine Berechtigung hätte oder nicht.


    Zitat Zitat von NSA001 Beitrag anzeigen
    ...manchmal ist es besser zu wissen was man (illegal) tut und Technik effizient und gezielt so zu nutzen, dass es Einsatztaktisch einen Vorteil bringt, egal ob FuG xx oder "solides und taugliches" Afu-Gerät. Manch FW'ler stört mit zugelassenen Geräten durch "Dauergelaber" und 100.000 unnützen Infos weit mehr....
    Ich stimme dir teilweise zu, das es manchmal mehr nutzen haben kann wissentlich illegaler Weise etwas unzulässiges zu tun als sich sklavisch an die Vorschriften zu halten.
    Nur jeder der sich wirklich mit HF (Geräte-)Technik beschäftigt wird das NO-GO für AFU Geräte in fast jeder Lage (Notrufe ausgenommen!) uneingeschränkt unterstützen!
    Das es bei Betreibsfunkgeräten hingegen geteilte Meinungen geben könnte steht auf einem anderen Blatt. (Betriebsfunkgerät != AFU Gerät)

    Zitat Zitat von NSA001 Beitrag anzeigen
    Was erlaubt ist, ist bekannt und jeder muss selbst wissen was er tut und die Verantwortung dafür tragen.
    Aber jeder sollte es auch wissen! Und nicht nur annehmen...
    Letztendlich geht es ebend nicht nur um Vorschriften sondern die sicher Funktion des evtl. lebenswichtigen Funkverkehrs...

    Zitat Zitat von NSA001 Beitrag anzeigen
    Ein IC-F3GT korrekt und auf 1W programmiert hält die gesetzlichen Vorgaben besser ein als ein zugelassenes GP900 oder GP360 !
    Mutige und in sich wiedersprüchliche Aussage!
    Da das IC-F3GT keine BOS Zulassung hat, kann es KEINESFALLS die technischen Vorgaben besser einhalten als zugelassene Geräte. Und wenn wir davon absehen:
    Wieviele Geräte aus verschiedenen Chargen hast du denn verglichen das du so sicher eine absolute Aussage treffen kannst!

    Aber Egal, denn das war jetzt sowieso am Thema vorbei denn das IC-F3GT ist ein BETRIEBSFUNKGERÄT und kein AFU GErät. Das ist ebend ein großer Unterschied...
    Hier ging es ja um AFU Geräte.

    Ich persöhnlich halte ja auch ein neues GP360 (Betriebsfunk mit BOS angepasster Programmierung) in jeder Hinsicht für wesentlich besser geeignet als ein 30Jahre altes FuG10 mit drei Kanälen das seit der Herstellung keinen Messplatz mehr gesehen hat. Und ich bin froh das wir ausreichend (zulässig!) ausgestattet sind das ich diese Wahl nicht treffen muss.
    Denn das würde für mich die Wahl zwischen der Sicherheit meiner Leute (gutes FuG) oder meinem Kopf (zulässiges aber schrottreifes Gerät) bedeuten...

    Gruß
    Carsten

    P.S: Mit der Digitalfunkeinführung wird sich in den meisten (allen?) Bundsländern absolut gar nichts beim Einsatzstellenfunk verändern! Der bleibt auf 2m! Es ist mittlerweile doch schon lange fast überall bekantgegeben das der Digitalfunk bei den NPOL-BOS NUr den 4m BOS Funk ersetzt. (ich glaube nur Bayern und Hessen träumen noch vom "großen Schlag!)
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  7. #7
    heros86/75 Gast
    böse böse böse. manch einer macht ja wirklich ganz verbotene dinge.. aaaber....: warum in gottes namen regen sich darüber immer wieder menschen auf, die weder betroffen oder benachteiligt dadurch sind noch überhaupt etwas damit zu tun haben??

    ach ja bevor ichs vergesse: zu schnell fahren ist auch verboten! dennoch machen es tausende... mancher macht es aber auch und rettet dabei ein menschenleben.

    fazit für mich: es kommt oft auf die situation an und vor allem auf die verhältnissmässigkeit. nicht immer heiligt der zweck die mittel aber manchmal eben doch.
    so wird es dann auch eine strafverfolungsbehörde sehen, wenn nicht muss ich eben den kopf hinhalten, aber dann ist es wohl meist auch gerechtfertigt...

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