Hallo,

Zitat Zitat von newa772 Beitrag anzeigen
Als Führungskraft einer HiOrg (Kdt einer FW zum Beispiel) kann es durchaus erlaubt sein ein Amateurfunkgerät im 2. BOS Bereich zu nutzen wenn es im Einsatzfall oder bei Übungen notwendig ist.


Auch kann ein Kdt (Leiter einer Feuerwehr) privat ein 4m funkgerät besitzen.

Bei uns in Bayern haben Kommandanten eine eigene FME-Schleife. Wenn es von der Feuerwehr so genehmigt ist kann also der Kdt. ein 2 und 4m Funkgerät aus dem Amateurbereich benutzen ohne einen Gesetzesverstoß zu betreiben.
also ich würde, bevor ich solche Behauptungen aufstelle mich erstmal richtig informieren.
Die Feuerwehr genehmigt erst mal gar nichts, wenn dann läuft dies den Regelweg - Innenministerium-Landratsamt-Gemeinde. Und die Gemeinden dürfen eigentlich nur das Geld für die Feuerwehr ausgeben, die Genehmigungen kommen von "weiter oben" (Landratsamt mit den von Innenministerium vorgegebenen Regeln) bei Kreisfreien Städten (Stadt mit den von STMI vorgegebenen Regeln).

Und im BOS-Bereich darf man legal in Deutschland nur mit für diesen Bereich zugelassenen und der TR-BOS entsprechenden Funkgeräten Sprechfunkbetrieb durchführen.

Zu den Melderschleifen: nicht ganz korrekt: für Führungsdienstgrade KBM/KBI/KBR bzw. SBI/SBR sind eigene Schleifen vorgesehen. Bei Kommandanten ist dies nicht der Regelfall - aber möglich wenn die Größe der Wehr entsprechend ist.