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Thema: Altersgrenze zum Fahren von Feuerwehrfahrzeugen >7,5to

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  1. #1
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    Altersgrenze zum Fahren von Feuerwehrfahrzeugen >7,5to

    Servus Kollegen,

    in Zeiten des EU Führerscheins gestaltet sich die Suche nach geeigneten Maschinisten immer Schwieriger! Grob gesagt: Es kommt (hier bei uns im Landkreis) Flächendeckend zu einem Maschinistenmangel für Großfahrzeuge.

    Momentan gibt es bei uns eine Regelung das Fahrzeuge die schwerer als 7,5 Tonnen sind nur von Führerscheininhabern die das 21. Lebensjahr bereits vollendet haben gefahren werden dürfen. Es stellt sich bei uns momentan die Frage ob es Sinnvoll ist an dieser Regelung festzuhalten oder ob auch jüngere Kameraden die den Führerschein der Klasse 2 (C/CE) besitzen mit geeigneter Ausbildung die Fahrzeuge bewegen dürfen.

    Nun meine Fragen:

    - Welche Eingangsvorraussetzungen habt ihr für Maschinisten?
    - Alter?
    - Ausbildung?
    - Fahrpraxis?
    - gibt es irgendwelche Ähnlichen Regelungen/Dienstvorschriften bei euch?#
    - gibt es bei euch Zuschüsse zum 2er Führerschein?

    Meiner Meinung nach sollte auf jeden Fall eine gewisse Fahrpraxis auf den Großfahrzeugen vorhanden sein. Wenn der Kamerad seine Bewegungsfahrten in großer Anzahl nachweisen kann spricht m. E. nichts mehr gegen eine Lockerung dieser Dienstvorschrift! Die Zeit wird zeigen wie sich unsere Führung bzw. die Gemeinde zu diesem Thema äußert bzw Änderungen schafft!

    Schöne Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  2. #2
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    Warum??Wenn ein Junger Fahrer unter 21 Jahre Klasse 2 (CE) hat darf er doch Privat und auch in der Feuerwehr diese Fahrzuge auch über 7,4to fahren!!!Oder nicht??

    Die Regelung mit 21 gilt doch nur Beruflich...Oder liege ich da falsch

  3. #3
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    Gesetzlich darf er fahren!! Ich habe auch geschrieben das es bei uns diese interne Regelung gibt! Diese wurde zu Zeiten erlassen wo die neuen Führerscheinklassen in Kraft traten und wir noch den Luxus von genügend Maschinisten hatten!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  4. #4
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    mit 18 jahren darf man zwar ce machen, aber man darf nicht im güterverkehr fahren. das geht erst mit 21.

  5. #5
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    Genau, er darf ihn nicht gewerblich benutzen! Folgende Ausnahmen gibt es aber damit er mit 18 fahren darf!

    Innerhalb der EU:

    - Berufskraftfahrer mit anerkanntem Abschluss
    - Fahrten zum Zwecke der Erprobung des Nutzens der Reperatur
    - Überführung von Neufahrzeugen
    - Fahrzeuge der Feuerwehr, der Bundeswehr und des Zivilschutzes
    - Fahrzeuge der Müllabfuhr und der Straßenbauämter
    - Fahrzeuge der Wasser, Gas und Elektrizitätswerke
    - Fahrzeuge zum Abholen von Milch von landwirtschaftlichen Betrieben
    - Zirkus- und Schaustellerfahrzeuge
    - Rettungsfahrzeuge
    - Anerkannte Pannehilfsfahrzeuge (Abschleppwagen)
    - Fahrten mit Gütern für private Zwecke
    - Fahrzeuge von Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Fischerei
    - Beförderung lebender Tiere
    - Beförderung von Material das für seine Berufsausübung notwendig ist
    - Spezielle Ausstellerfahrzeuge
    - Traktoren
    - Azubis im Lehrberuf "Berufskraftfahrer"

    Schöne Grüße
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
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    Meiner Meinung nach hängt das stark von den persönlichen Voraussetzungen ab und eher weniger vom Alter ab. Wer mit 21 gerade seinen CE-Führerschein gemacht hat, hat nicht unbedingt mehr Erfahrung als jemand, der seitdem er 16 ist Treckergespanne fährt und mit 18 den CE hat, weil er ihn beruflich braucht.
    Wir haben solch einen Fall und er hat mittlerweile für alle Fahrzeuge die Einweisungsfahrten hinter sich und darf die Fahrzeuge auch fahren. Im Zweifel (bzw. am besten) fährt man eben trotz Tatü-Tata normal und bewegt das Fahrzeug nicht im Grenzbereich. Mache ich als Führerscheininhaber der Klasse B, der privat nur normale PKW fährt, mit den Transportern bis 3,5t schließlich auch so.

  7. #7
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    Die geistige Reife vorrausgesetzt! Es wird auch nirgends so sein das er direkt mit 18 wenn er den Führerschein hat Einsatzfahrten bestreitet. Erstmal müssen die Fahrzeugeinweisungen und die Einweisungsfahrten erfolgen... da verstreicht bei uns locker nochmal ein Jahr bis dies komplett über die Bühne gegangen ist!

    Ich bin nach wie vor der Meinung: Fahren ist nicht alles... ich erinnere nur an den Heckgeräteraum!! ;-)
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  8. #8
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    Zitat Zitat von feuerwehrmann84 Beitrag anzeigen
    mit 18 jahren darf man zwar ce machen, aber man darf nicht im güterverkehr fahren. das geht erst mit 21.
    Tut mir echt leid, aber dass alter ist seit mitte letzen Jahres auf 18 gesenkt worden, weil es keinen Sinn macht, wenn man den Schein mit 18 macht aber mit 21 erst fahren darf. Gehört allerdings ein Betriebsparktikum, in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb mit dazu, wo man dann mit 19 endlich allein die Strassen unsicher machen darf.

    Allerdings recht haste, wenn Du gesagt hättest, dass man im Güterverkehr mit Gefahrguttransport, ausgenommen Bulli-Kurierfahrer , nicht unter 21 Fahren darf.

  9. #9
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    Es kommt meiner Meinung nach auch immer drauf an welche Fahrzeuge man hat. In der Arbeit verwenden wir durchweg neueren Baujahres. Die Fahrzeuge bei uns in der FFW werde ich niemals bewegen, da ich sie nicht beherrschen kann (keine Servo usw.). Das is mir zu unsicher. Rein rechtlich dürfte ich das natürlich (CE vorhanden).

    Fahrsicherheitstraining durfte ich einmal eines von MAN besuchen. Das is einem auch die Düse gegangen wenn man sieht was ein kleiner Fahrfehler ausmachen kann.

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