Welches Bundesland?

Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
Schaden ist logischerweise selbst zu übernehmen(da Eigenschuld!,...)!!!
Logischerweise erzählst du mal wieder Quatsch.
Das ist so pauschal schlicht nicht richtig.

Für NRW: Die Schäden am Fahrzeug des 02 trägt der Halter wegen der Gefährdungshaftung nach StVG. Schäden am Fahrzeug des FA sowie ggf. Schäden durch etwaige Hochstufung in den Beiträgen der Versicherung trägt die Gemeinde wegen § 12 (7) FSHG, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Je nach Fall kann es für die Gemeinde günstiger sein, auch den Schaden des 02 zu regulieren, als die Hochstufung in der Versicherung des FA auszugleichen.