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Thema: Wer zahlt???

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Welches Bundesland?

    Zitat Zitat von FFW-Siegen Beitrag anzeigen
    Schaden ist logischerweise selbst zu übernehmen(da Eigenschuld!,...)!!!
    Logischerweise erzählst du mal wieder Quatsch.
    Das ist so pauschal schlicht nicht richtig.

    Für NRW: Die Schäden am Fahrzeug des 02 trägt der Halter wegen der Gefährdungshaftung nach StVG. Schäden am Fahrzeug des FA sowie ggf. Schäden durch etwaige Hochstufung in den Beiträgen der Versicherung trägt die Gemeinde wegen § 12 (7) FSHG, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    Je nach Fall kann es für die Gemeinde günstiger sein, auch den Schaden des 02 zu regulieren, als die Hochstufung in der Versicherung des FA auszugleichen.

  2. #2
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    Bundesland...

    Bundesland Niedersachsen...

    Gibt es vielleicht irgendwo dieses Gesetz zu lesen?Ich finde einfach nichts im Netz.

    Gruß firefraggle

  3. #3
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    Sowas gehört eigentlich in die Rechtsgrundlagen beim Grundlehrgang ...

    NBrandSchG, § 12, Absatz 7
    Der kaputte Wagen ist ein Sach-, die gestiegenen Beiträge sind ein Vermögensschaden.
    Die Haftung gegenüber dem Unfallgegner ergeben sich aus § 7 StVG, das ist Bundesrecht.

  4. #4
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    Super...

    Super,

    genau das habe ich gesucht.Sicherlich wird es beim Grundlehrgang oder heute Truppmann 1 gelehrt.Aber viele Dinge verschwinden im Laufe der Zeit.

    Besten Dank für die schnelle Hilfe und die vielen Antworten.

    Dieser Beitrag kann geschlossen werden !!!

    Gruß firefraggle

  5. #5
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von firefraggle Beitrag anzeigen
    Dieser Beitrag kann geschlossen werden !!!

    Gruß firefraggle
    Hiermit geschehen!

    Gruß, Mr. Blaulicht

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