Hallo FFW Siegen.
Bitte erläutere deine Aussagen etwas.
Gruß firefraggle
Noch son spruch, ...
Also mal im ernst, man kann drüber streiten wie der Schaden entstanden ist.
Fakt ist, es hätte genauso passieren können wenn es keinen Einsatz hätte gegeben.
Die Unterstellung das jeder Kamerad egal ob FFW oder HiOrg nach alarmierung sein Hirn auschaltet finde ich Scheisse und nicht richtig!
Auch wenn es solche Kamerade geben sollte/gibt.
Meiner Meinung nach sollte der Schaden durch die Kommune übernommen werden da wir den Job alle Ehrenamtlich machen unsere Freizeit opfern und unsere eigene Gesundheit mit auf spiel setzten um anderen zu Helfen.
Mfg
Chris
Welches Bundesland?
Logischerweise erzählst du mal wieder Quatsch.
Das ist so pauschal schlicht nicht richtig.
Für NRW: Die Schäden am Fahrzeug des 02 trägt der Halter wegen der Gefährdungshaftung nach StVG. Schäden am Fahrzeug des FA sowie ggf. Schäden durch etwaige Hochstufung in den Beiträgen der Versicherung trägt die Gemeinde wegen § 12 (7) FSHG, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Je nach Fall kann es für die Gemeinde günstiger sein, auch den Schaden des 02 zu regulieren, als die Hochstufung in der Versicherung des FA auszugleichen.
Bundesland Niedersachsen...
Gibt es vielleicht irgendwo dieses Gesetz zu lesen?Ich finde einfach nichts im Netz.
Gruß firefraggle
Sowas gehört eigentlich in die Rechtsgrundlagen beim Grundlehrgang ...
NBrandSchG, § 12, Absatz 7
Der kaputte Wagen ist ein Sach-, die gestiegenen Beiträge sind ein Vermögensschaden.
Die Haftung gegenüber dem Unfallgegner ergeben sich aus § 7 StVG, das ist Bundesrecht.
Super,
genau das habe ich gesucht.Sicherlich wird es beim Grundlehrgang oder heute Truppmann 1 gelehrt.Aber viele Dinge verschwinden im Laufe der Zeit.
Besten Dank für die schnelle Hilfe und die vielen Antworten.
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Gruß firefraggle
Ich bin mal auf dem Weg zur Übung an einer Anhängerdeichsel hängen geblieben, der auf dem Parkplatz stand. Der Anhänger gehörte weder der Gemeinde, noch der Feuerwehr.
Da zu dies eine Offizielle Übung war, haben wir das dem Gemeinde-Unfall Verband gemeldet, welcher den Schaden auch übernommen hat.
Ob es eine Offizielle Regelung gibt, kann ich Dir zwar nicht sagen, aber als Vorschlag:
Unfallbericht ausfüllen und der Gemeinde / Stadt weiterleiten und warten, was kommt.
Gruß
Torsten
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