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Thema: Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?

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  1. #1
    Vollalarm Gast
    Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...

    Danke..

  2. #2
    Registriert seit
    22.04.2002
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    2.155
    Ist wirklich kein Problem, und wenn vielleicht der eine das nicht macht fragste beim nächsten an ;-)

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  3. #3
    Registriert seit
    19.12.2001
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    2.193
    Es ist nicht die Aufgabe des Funkhändlers , sicherzustellen dass der Auftraggeber auch alle Berechtigungen oder Genehmigungen hat.
    Dennoch frage ich bei manchen Kunden die den Melder persönlich abgeben und eine Codierung vom Landkreis hier wollen , stichprobenartig nach . Es kommt mir hier erstmal auf den "Auftritt" und das Alter des Kunden an - wenn ich erkenne dass derjenige ein "Hitzkopf" oder "übermotiviert" ist bitte ich um einen schriftlichen Auftrag von der Org oder biete an, telefonisch dort nachzufragen. Bisher kam dann immer die Antwort "ne , nicht anrufen , ich komme mit der Genehigung wieder" . Wiedergekommen ist bisher kein einziger ; von daher kann ich jeden Händlerkollegen durchaus verstehen wenn er den einen oder anderen mal etwas "ausbremsen" tut. ( Ich weiß , man tut nicht "tut" gebrauchen :-))

    ~J~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  4. #4
    Registriert seit
    10.11.2013
    Beiträge
    11
    Hallo,

    muss das Thema mal wieder aufrollen :)
    hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
    Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
    Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

    Gruß

  5. #5
    Registriert seit
    19.11.2012
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    78
    Zitat Zitat von FFWler Beitrag anzeigen
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?
    Ich glaube, deine Frage wurde in diesem Thread bereits ausreichend beantwortet. ;)

  6. #6
    Registriert seit
    06.08.2005
    Beiträge
    3.336
    Zitat Zitat von FFWler Beitrag anzeigen
    Hallo,

    muss das Thema mal wieder aufrollen :)
    hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
    Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
    Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

    Gruß
    Höflichkeitshalber nochmals die Antwort:
    Ob jemand nachfragt, ist seine Sache. Manche tun es, manche nicht. Eine Vorab-Aussage dazu kann keiner treffen.

    P.S: Lies dir mal alle Beiträge dieses Themas durch.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

  7. #7
    Registriert seit
    10.11.2013
    Beiträge
    11
    okay sorry..

    Die werden aber nicht direkt bei meiner FW nachfragen ohne mich vorher zu fragen ob sich dort fragen dürfen oder?

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