Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...
Danke..
Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...
Danke..
Ist wirklich kein Problem, und wenn vielleicht der eine das nicht macht fragste beim nächsten an ;-)
Gruss Flo
Gruss Flo
Es ist nicht die Aufgabe des Funkhändlers , sicherzustellen dass der Auftraggeber auch alle Berechtigungen oder Genehmigungen hat.
Dennoch frage ich bei manchen Kunden die den Melder persönlich abgeben und eine Codierung vom Landkreis hier wollen , stichprobenartig nach . Es kommt mir hier erstmal auf den "Auftritt" und das Alter des Kunden an - wenn ich erkenne dass derjenige ein "Hitzkopf" oder "übermotiviert" ist bitte ich um einen schriftlichen Auftrag von der Org oder biete an, telefonisch dort nachzufragen. Bisher kam dann immer die Antwort "ne , nicht anrufen , ich komme mit der Genehigung wieder" . Wiedergekommen ist bisher kein einziger ; von daher kann ich jeden Händlerkollegen durchaus verstehen wenn er den einen oder anderen mal etwas "ausbremsen" tut. ( Ich weiß , man tut nicht "tut" gebrauchen :-))
~J~
PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .
Hallo,
muss das Thema mal wieder aufrollen :)
hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?
Gruß
okay sorry..
Die werden aber nicht direkt bei meiner FW nachfragen ohne mich vorher zu fragen ob sich dort fragen dürfen oder?
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