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Thema: Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?

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  1. #1
    Vollalarm Gast
    Wie soll ich den bitte in eine von dir beschriebene situation kommen? Und wieso soll daran der melder schuld sein? Vorerst würde ich ihn nur zum mithören nutzen, weil ich mich dafür interesiere und um zu wissen was meine Kollegen grade zu tuhn haben... später dann lass ich ihn programieren und nutze ihn wie jeder andere...

    falls du das vorhin irgendwie missverstanden hast...

  2. #2
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    2.155
    Guten Morgen Vollalarm,

    sende ich einfach an einen Funkfachhändler deines Vertrauens. Normalerweise geht das ohne
    Probleme. Als ich noch Melder hatte die bequartzt werden mussten hatte mich nie ein Händler
    danach gefragt.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  3. #3
    Vollalarm Gast
    Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...

    Danke..

  4. #4
    Registriert seit
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    Ist wirklich kein Problem, und wenn vielleicht der eine das nicht macht fragste beim nächsten an ;-)

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
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    Es ist nicht die Aufgabe des Funkhändlers , sicherzustellen dass der Auftraggeber auch alle Berechtigungen oder Genehmigungen hat.
    Dennoch frage ich bei manchen Kunden die den Melder persönlich abgeben und eine Codierung vom Landkreis hier wollen , stichprobenartig nach . Es kommt mir hier erstmal auf den "Auftritt" und das Alter des Kunden an - wenn ich erkenne dass derjenige ein "Hitzkopf" oder "übermotiviert" ist bitte ich um einen schriftlichen Auftrag von der Org oder biete an, telefonisch dort nachzufragen. Bisher kam dann immer die Antwort "ne , nicht anrufen , ich komme mit der Genehigung wieder" . Wiedergekommen ist bisher kein einziger ; von daher kann ich jeden Händlerkollegen durchaus verstehen wenn er den einen oder anderen mal etwas "ausbremsen" tut. ( Ich weiß , man tut nicht "tut" gebrauchen :-))

    ~J~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  6. #6
    Registriert seit
    10.11.2013
    Beiträge
    11
    Hallo,

    muss das Thema mal wieder aufrollen :)
    hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
    Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
    Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

    Gruß

  7. #7
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    78
    Zitat Zitat von FFWler Beitrag anzeigen
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?
    Ich glaube, deine Frage wurde in diesem Thread bereits ausreichend beantwortet. ;)

  8. #8
    Registriert seit
    06.08.2005
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    3.336
    Zitat Zitat von FFWler Beitrag anzeigen
    Hallo,

    muss das Thema mal wieder aufrollen :)
    hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
    Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
    Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

    Gruß
    Höflichkeitshalber nochmals die Antwort:
    Ob jemand nachfragt, ist seine Sache. Manche tun es, manche nicht. Eine Vorab-Aussage dazu kann keiner treffen.

    P.S: Lies dir mal alle Beiträge dieses Themas durch.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
    Mod-Team
    (Kleinanzeigen, Off-Topic)

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