Ergebnis 1 bis 15 von 28

Thema: Bequarzen ohne "Berechtigungsschein" ?

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    28.11.2005
    Beiträge
    2.759
    Moin..

    * CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

    * Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)

    * BOS Funk darf man, soweit man dienstlich tätig ist. (Also entweder im Feuerwehreinsatz mit den
    dort vorgehaltenen und herausgegebenen Geräten wie FuG und Melder ODER wenn man mal
    wieder auf ner Rettungswache hockt und Menschenleben rettet.. oder natürlich im Sandienst..)

    Meine persönliche Variante ist hier: Melder von der Feuerwehr hab ich privat gekauft und nach
    Rücksprache mit dem Verantworlichen programmiert auf meine Schleifen, Melder von der
    Rettungswache krieg ich von der Vorschicht, Melder für die SEG sollte Fabsi mir endlich mal
    geben, wenn ich mit auf nen Einsatz soll, SanDienst-Melder gibt's ja neuerdings auch bei uns..)

    * Alle genannten Melder sind nicht auf Mithören programmiert - auch wenn es manchmal
    durchaus sinnvoll wäre..

    * Alles andere wäre/ist ein potentieller Verstoss gegen das TKG! Das ist ein Gesetz, auch wenn es
    sicher nicht so "schlimm" angesehen wird .. dennoch ist es recht teuer oder wenns ganz dolle
    kommt auch eine gute Zeit "urlaubserzeugend" ..
    (Gehört aber glaub ich in dieselbe Kategorie wie Hausfriedensbruch: Bedarf der rechtzeitigen
    Anzeige, um verfolgt zu werden.) ..


    Wenn ich mir deinen anderen Thread mit der Amtsanmassung anschaue, rate ich dir lieber,
    erstmal den Rechtsunterricht in deiner Ausbildung abzuwarten, bevor du "brennend" untergehst.
    Es wäre schade, einen Menschen aus dem Kreise der "Helfer und Retter" zu verlieren, der so
    motiviert ist wie du es scheinst. Vor allem durch so eine blöde und vermeidbare Sache. Keine Angst,
    du wirst nichts verpassen. Wie würdest du dich ohne die passende Ausbildung in einer Situation
    fühlen, die dich dann überfordert - in die du aber eigentlich nur gekommen bist, weil du "zu früh"
    deinen Melder hattest und dann vor dem Haufen Asche (falls Feuerwehr) oder Blech (falls Feuer-
    wehr oder Rettungsdienst) stehst?

    Habt ihr ne Vertrauensperson in euren Kreisen? Sprich diese mal auf das Thema an - vielleicht
    findet ihr eine Lösung.

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  2. #2
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Zitat Zitat von Shinzon Beitrag anzeigen
    Moin..

    * CB-Funk darf hierzulande jedermann mit den zugelassenen Geräten.

    * Für PMR/ISM-Geräte mit Zulassung gilt wohl dasselbe wie CB-Funk.. vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)


    [ ... ]
    Gruss,
    Tim
    Moin,

    wie meinst Du das denn ?
    Speziell den Satz "vorsicht bei Querverkehr
    mit Punkt 1 - das ist nicht erlaubt, ausser es ist wieder ein "lizensierter" ;)"


    Gruss Flo
    Gruss Flo

  3. #3
    Vollalarm Gast
    Wie soll ich den bitte in eine von dir beschriebene situation kommen? Und wieso soll daran der melder schuld sein? Vorerst würde ich ihn nur zum mithören nutzen, weil ich mich dafür interesiere und um zu wissen was meine Kollegen grade zu tuhn haben... später dann lass ich ihn programieren und nutze ihn wie jeder andere...

    falls du das vorhin irgendwie missverstanden hast...

  4. #4
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Guten Morgen Vollalarm,

    sende ich einfach an einen Funkfachhändler deines Vertrauens. Normalerweise geht das ohne
    Probleme. Als ich noch Melder hatte die bequartzt werden mussten hatte mich nie ein Händler
    danach gefragt.

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  5. #5
    Vollalarm Gast
    Ok, dan werd ich mich da mal schlau machen und es einfach versuchen...

    Danke..

  6. #6
    Registriert seit
    22.04.2002
    Beiträge
    2.155
    Ist wirklich kein Problem, und wenn vielleicht der eine das nicht macht fragste beim nächsten an ;-)

    Gruss Flo
    Gruss Flo

  7. #7
    Registriert seit
    19.12.2001
    Beiträge
    2.193
    Es ist nicht die Aufgabe des Funkhändlers , sicherzustellen dass der Auftraggeber auch alle Berechtigungen oder Genehmigungen hat.
    Dennoch frage ich bei manchen Kunden die den Melder persönlich abgeben und eine Codierung vom Landkreis hier wollen , stichprobenartig nach . Es kommt mir hier erstmal auf den "Auftritt" und das Alter des Kunden an - wenn ich erkenne dass derjenige ein "Hitzkopf" oder "übermotiviert" ist bitte ich um einen schriftlichen Auftrag von der Org oder biete an, telefonisch dort nachzufragen. Bisher kam dann immer die Antwort "ne , nicht anrufen , ich komme mit der Genehigung wieder" . Wiedergekommen ist bisher kein einziger ; von daher kann ich jeden Händlerkollegen durchaus verstehen wenn er den einen oder anderen mal etwas "ausbremsen" tut. ( Ich weiß , man tut nicht "tut" gebrauchen :-))

    ~J~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  8. #8
    Registriert seit
    10.11.2013
    Beiträge
    11
    Hallo,

    muss das Thema mal wieder aufrollen :)
    hab mir jetzt Privat nen Melder gekauft (Q96)
    Dieser dient als zweitmelder, der Grund ist egal :P (nein, nichts illegales!!!!)
    Ich will ihn zu einem Shop aus dem WWW senden. (funkhandel.com)
    Ich bin bereichtigt die alarmierungen meiner FW zu empfangen. Meint ihr, da fragt jemand nach ob ich das darf?

    Gruß

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •