Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
... Also haben auch Leute Überbekleidung, die nicht AGT sind? Dann hat eure Gemeinde schon zuviel investiert. Schlechtwetterschutz gibts billiger. ...
Da hast Du schon Recht. Aber grundsätzlich soll in unserer Wehr jeder die Ausbildung zum AGT erhalten, sofern keine gesundheitlichen oder sonstige Einschränkungen bestehen. Allein schon deshalb gibt es diese PSA für alle. Hinzukommt, dass man bei der Einführung der HuPF-Bekleidung natürlich ein einheitliches Erscheinungsbild wollte.

Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
... (Was ist eigentlich eine "Reserveabteilung"?) ...
Brandschutzgesetz (BrSchG) Schleswig-Holstein, §8:
"... (5) Die freiwillige Feuerwehr hat eine Einsatzabteilung. Daneben können eine Reserveabteilung, eine Jugend- und eine Ehrenabteilung sowie eine hauptamtliche Wachabteilung bestehen. ..."

Weiterhin heißt es in vielen Satzungen (S-H): " ... Nach Vollendung des 50. Lebensjahres ist ein Übertritt in die Reserveabteilung zulässig. Dies gilt ebenfalls für Angehörige der Feuerwehr, die die Eignung für den Feuerwehrdienst teilweise verloren haben und deshalb im entsprechenden Umfang vom Feuerwehrdienst zu entbinden sind. Der aktive Dienst endet durch Übertritt in die Ehrenabteilung. ..."

Die Reserveabteilungen sind also Ergänzungseinheiten der Einsatzabteilung. Bei uns ist es so geregelt, dass sie nur vermindert am aktiven Übungsdienst teilnehmen und nur noch bei Großschadenslagen (Sicherungsmaßnahmen, Logistik, etc.) zum Einsatz kommen. Daher brauchen sie auch nicht die volle PSA, sondern "dürfen" die alten Bauwollklamotten und die alten Schuberth-Helme auftragen.