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Thema: Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

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  1. #1
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    Hanrath :-(

    hallo,

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich will mich nur absichern... Wäre doch blöd, wenn sich unser Forum wegen so etwas angreifbar machen würde, oder?
    Absichern ist wichtig. Wobei das beim Thema "Hanrath" schwierig ist. Ich hab von Hanrath schon einige Droh-eMails und Abmahnungen wegen Forenbeiträge im Feuerwehr-Forum erhalten.

    Und das obwohl ich auch in meinem Forum peinlich drauf achte das bei diesem brisanten Thema nicht gegen Recht & Gesetz verstossen wird.

    Da ich aber inzwischen genug Erfahrung mit solchen Drohungen und haltlosen Abmahnungen habe konnte ich auch die erfolgreich abwehren.

    Leider steckt aber in dem Thema leider auch einiges an krimineller Energie aus Heinsberg drin :-(

    Die Justiz bzw. die Staatsanwaltschaft in Aachen bzw. Heinsberg muss sich inzwischen u.A. mit falscher Verdächtigung und Computersabotage beschäftigen.

    Die Alternative wäre gewesen die kompleten Diskussionen im Feuerwehr-Forum bzw. die Berichterstattung auf www.FEUERWEHR.de rund um die Hanrath-Stiefel zu unterdrücken. Dann wären aber sicherlich noch mehr Feuerwehrangehörige mit den mangelhaften Feuerwehrstiefeln von Hanrath reingefallen.

    Die Meinungs- und Pressefreiheit lasse ich nicht durch Aktionen aus Heinsberg einschränken.

    MkG
    Jürgen

  2. #2
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    1.061

    Untersagungsverfügung der BA für Arbeitsschutz/Arbeitsmedizin bzgl Hanrath-Stiefel!

    Hi, auch in einer meiner Ortsfeuerwehren hat der "Hanrath-Virus" zugeschlagen. Unser Rechtsamt will dazu auch tätig werden, hat jetzt aber vom Gewerberegister die Auskunft bekommen, dass sich die ehem. Ursprungsfirma in Liquidation befindet (für die "eingeweihten Hanrathgeschädigten" sicher nicht neu). Wie seht ihr unter diesen Voraussetzungen die Chancen auf Einleitung/Durchführung eines Rückrufes und vor allem auf Rückerstattung des Kaufbetrages?
    Gruß, Werner

  3. #3
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    543
    Hallo Werner,

    bin kein Rechtsanwalt o.ä. aber ich würde fast ermuten, das hier nichts mehr zu holen ist.
    Unabhängig von Euch:
    Vielleicht lernen jetzt einige mal or demKauf auf Zertifikate zu bestehen ansonsten wird das vermeindliche Schnäppchen zum Lehrgeld.

    gruß
    Simon

  4. #4
    Registriert seit
    04.12.2007
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    22

    Hanrath marschiert jetzt wohl in die Insolvenz!

    Hanrath marschiert jetzt wohl in die Insolvenz!

    Insolvenzeröffnungsverfahren gestartet

    => http://www.feuerwehr.de/news/2010/08...nz_hanrath.php

    dazu kommt noch ein Ermittlungsverfahren wg. möglicher Insolvenzstraftatbestände.

    Jürgen

  5. #5
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    414
    Darf jemand, der mit einer Firma in der Insolvenz steht, eigentlich eine andere Firma innerhalb der EU haben?

    http://heimann-bv.nl/index.php?optio...emid=1&lang=nl
    Gruß

    Torsten

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.652
    In Deutschland darf der Inhaber in der Regel für 5 Jahre kein neues Unternehmen (des selben oder ähnlichem Geschäftszweck) gründen. Darum gibt es ja sehr viele "Stroh(Ehe-)frau" Firmen nach der Insolvenz....

    Aber es gibt ja auch Tips, die einem "aus der Patsche" helfen....: http://www.insolvente-gmbh.de/firmen...ng-ausland.php
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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