Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Planungsgrundlage kann nie 100% sein. Dass würde bedeuten, wirklich jeden Fall (auch den schweren VU mit 8 Verletzten in einem Dorf auf dem Land) innerhalb der Hilfsfrist zu errecihen. Das ist nicht möglich. In die Planung sind nämlich Paralleleinsätze mit eingeplant.

Gruß, Mr. Blaulicht
Sorry, aber da machst Du gerade einen Denkfehler: Regelmässig wird die Hilfsfrist an dem Eintreffen des ersten regulären Rettungsmittel festgemacht, somit ist die Hilfsfrist beim MANV eigehalten, wenn auch nur ein Rettungsmitel pünktlich war.

Aber was auch klar ist: in solchen Sonderlagen ist ehrenamtliche Unterstützung (HvO, SEG ...) des Regel-RD sehr sinnvoll und durch nichts zu ersetzen.