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Thema: HvO: Verbesserung im RD oder Stellenklau?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Danke Mr. Blaulicht, dass Du das Thema getrennt und verschoben hast, so entstseht auch weniger der absolut falsche Eindruck, es ginge mir speziell um die Creutzer Kollegen, die sind nur der Aufhänger für die Diskussion.
    Bitte! Endlich mal jemand, der mich lobt [freu!] Das rettet mir den Tag!

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    [...] "Geht doch, dank der kostenloser HvO, warum dann Geld ausgeben für mehr RD!" [...]
    Jetzt habe ich am Wochenende erfahren (allerdings von nicht ganz zuverlässiger Seite), dass auch HvO-Einsätze abgerechnet werden können,. allerdings nur, wenn es anschließend zum Transport durch den RD kommt. Anscheinend flißt da wohl auch eine Menge Geld in die Kassen der "ehrenamtlichen" Helfer. Kann das jemand bestätigen oder widerlegen?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Bei uns im Kreis wurde tasächlich mal eine Pauschale bei jedem abrechenbaren RD-Einsatz von DM 30,-- für HvO-Einsätze erhoben. Diese Pauschale sollte für Ausrüstung und Ausbildung der HvOs eingesetzt werden. Was damit wirklich geschehen ist, weiss ich allerdings nicht.
    Ob diese Pauschale heute noch erhoben wird, entzieht sich meiner Kenntniss, werde aber mal versuchen, dass in Erfahrung zu bringen.
    MfG

    brause

  3. #3
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    Also mir wäre dies komplett neu. Gerne Infos, kann es mir aber nicht vorstellen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Bin ich eigentlich der einzige, der hier gerade einen baldigen Aufschrei hauptamtlicher RA/RS erwartet? ;-)
    Wer logisch denkt kann hier nicht aufschreien! Der HVO/FR/... ist dazu da, dass therapiefreie Intervall zu verkürzen! Alleine darum geht es!

    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    ich sehe das ganze genau so.
    Klar werden hier hauptamtliche stellen ersetzt.

    Gäbe es das system nicht, würde die hilfsfrist nicht gehalten werden, ergo-> neue Rettungswache. ...
    Das FR-System ersetzt keine Stellen! Der Alarm des FR wird NICHT auf die Hilfsfrist angerechnet! Es geht allein darum, dem Patienten eine fachliche Erstversorgung zu geben bis der RD da ist! Analoges System dazu ist der Alarm des praktizierenden (prakt.)Hausarztes, der von einem Alarmfahrzeug (FW/Pol/KTW/...) abgeholt wird, weil der reguläre NA nicht in annehmbarer Zeit da sein kann.

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um Gottes Willen, dann wird´s ja noch schlimmer! Nachher will noch jemand verbeamtetes RD-Personal. Nee nee, verstaatlichen geht gar nicht.
    Der RD sollte ein rein wirtschaftlich geführter Betrieb sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Das Schlimmste was passieren kann ist ein RD (RD-Träger, keine einzelne Fa. im Auftrag des Kreises!) der von Privater Hand geführt wird! "In Kleinkleckersdorf soll ich eine Rettungswache errichten? Kein Bock, da passiert nur 7x am Tag was, das lohnt sich nicht, sollen die Leute doch nach Kleckerstadt ziehen, da haben wir ne RW..."

    Zu dem Beitrag 1,3 Einsätze pro Tag = 470 Einsätze pro Jahr = zuviel, habe ich mal folgende Rechnung (die die Kostenträger real täglich anstellen!)
    • Ein RTW fährt pro Tag IMMER 24 Einsätze (pro Stunde einen, denn ein Einsatz dauert IMMER 1 Stunde!) =8760 pro Jahr
    • Pro Rettungsbezirk stehen idR. mindestens 2 RTW ==>17520 Einsätze pro Jahr pro Bezirk


    Zur Praxis:
    Im Bezirk stehen 2 RTW (die ja nach obiger Rechnung von den Krankenkassen genehmigt wurden), diese fahren pro Jahr zusammen ca. 16000 Einsätze. Davon:
    • 5000 mit einer Einsatzzeit von bis zu 30 Minuten
    • 1500 mit einer Einsatzzeit von exakt 60 Minuten, wie vorgeschrieben
    • 6000 mit einer Einsatzzeit von 60-90 Minuten, also noch annehmbar...
    • 3500 mit einer Einsatzzeit von teilweise weit über 90 Minuten (bis 360 Minuten sind keine Seltenheit!) -> eigentlich nicht möglich, da die Krankenkassen wie gesagt, die maximale Zeit auf 60 min festgelegt haben

    Das heißt, in 9500 Fällen müsste eigentlich der FR ausrücken, da der reguläre RTW nicht, wie von den KK vorgerechnet, verfügbar ist. Er rückt aber nur 474,825 (365,25 Tage x 1,3 Einsätze pro Tag) mal aus. Das sind 4,998%. Und nun erzähl mir nochmal einer, der FR würde Arbeitsplätze vernichten... Allein das in allen RD-Gesetzen verankerte "Fehlvolumen" liegt bei 10%! (sinngemäß: "Der RD muss in 90%(da haben wir die 10%) aller Fälle innerhalb der Hilfsfrist von ..... Minuten beim Patienten sein!")
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    @ AkkonHaLand:

    In Bayern gibt es zwar eine sog. "Hilfsfrist" von 15 Min (reine Fahrtzeit), aber: es muss nur eine RW in 15 Min. Entfernung sein, eine Erfüllungsquote gibt es nicht. So ist es erst einmal egal, wenn der RTW bei jedem zweiten Einsatz nicht frei ist und die Hilfsfrist nicht gehalten werden kann.

    Im direkten Vergleich Hessen - Bayern:

    Einsatzradius RW: Hessen ca. 8 Km; Bayern ca.15 Km
    d.h. in Hessen haben wir eine fast doppelt so hohe Dichte an RWs, dafür haben die Bayern ganz viele HvOs.

    Ich denke schon, dass da noch ein grosses Potential an potientiellen Arbeitsplätzen in Bayern besteht.
    MfG

    brause

  6. #6
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    @ Überhose:

    Mea culpa, ich hatte es echt übersehen...

    Ist ja aber trotzdem ne nette Diskussion geworden.

    In deinem Link zum hess. Landesrechnungshof (der vor einigen Jahren sogar die Moderniesrung der Leitstellen angeregt hatte) ist die Erfüllungsquote für Hessen veraltert, dort sind noch 95% angegeben. Mit dem Landesrettungsdienst pl von 2005 wurde diese geändert (leider): 90% in 10 Min., 95% in 15 Min., Planungsgrundlage müssen aber 100% sein.
    MfG

    brause

  7. #7
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    Planungsgrundlage kann nie 100% sein. Dass würde bedeuten, wirklich jeden Fall (auch den schweren VU mit 8 Verletzten in einem Dorf auf dem Land) innerhalb der Hilfsfrist zu errecihen. Das ist nicht möglich. In die Planung sind nämlich Paralleleinsätze mit eingeplant.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Planungsgrundlage kann nie 100% sein. Dass würde bedeuten, wirklich jeden Fall (auch den schweren VU mit 8 Verletzten in einem Dorf auf dem Land) innerhalb der Hilfsfrist zu errecihen. Das ist nicht möglich. In die Planung sind nämlich Paralleleinsätze mit eingeplant.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Sorry, aber da machst Du gerade einen Denkfehler: Regelmässig wird die Hilfsfrist an dem Eintreffen des ersten regulären Rettungsmittel festgemacht, somit ist die Hilfsfrist beim MANV eigehalten, wenn auch nur ein Rettungsmitel pünktlich war.

    Aber was auch klar ist: in solchen Sonderlagen ist ehrenamtliche Unterstützung (HvO, SEG ...) des Regel-RD sehr sinnvoll und durch nichts zu ersetzen.
    MfG

    brause

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