Die Lösung ist doch recht einfach. Was wird denn bei Euch benötigt? DLK 18/12 oder 23/12?
Das es "fast überall so gemacht wird", macht die Sache nicht besser. Aber solange diverse Hersteller selber Leistungsverzeichnisse herausgeben, ist es wohl eher unwahrscheinlich, das sie den umgekehrten Fall wirklich mal rechtlich ausreizen.
Nicht alles, was Feuerwehrs gerne als Alleinstellungsmerkmal verhackstückeln, ist vergaberechtlich i.O.
Im übrigen kann der Thread geschlossen werden.
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