Wie schonmal geschrieben....als RW1 Bund verfügt das Fahrzeug weder über festeingebauten Stromerzeuger noch über nen Lichmast und es ist trotzdem ein RW 1 nach Norm. Hat einfach damit zu tun, dass der Bund noch andere technische Weisungen rausgeben darf die es dem RW1 Bund dann erlauben nur 7,49 Tonnen zu wiegen und mit einem alten Führerschein der Klasse 3 gefahren zu werden.
Ähnliche Abweichungen findet man ja bei genormten LF16TS (die kommunal eh kaum Beschafft worden sind) und der riesigen Flotte der Bund Fahrzeuge (zB. größere Pumpenleistung, mehr Wasserfördernde Armaturen....).