Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Wenn eine Bereitschaft beauftragt wird, eine Großveranstaltung sanitätsdienstlich zu betreuen, wird ja in der Regel ein Einsatzplan erstellt. Oft wird dazu ein Algorhythmus nach Maurer verwendet - muss aber nicht.
Dieser Algorhythmus sieht unter anderem ab einer gewissen Veranstaltungsgröße die Vorhaltung verschiedener Rettungsdienstfahrzeuge - KTW, RTW und NEF - vor.

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht