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Thema: Fahrzeug-Bereitstellung bei Großveranstaltungen

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Moin moin,

    mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

    Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
    Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
    Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

    Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

    Zur Info: DRK, BaWü

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hallo,

    diese Fragen sind so einfach nicht zu beantworten.

    Die Besetzung der Fahrzeuge kann sicherlich auch mit ehrenamtlichen erfolgen, wenn sie die geforderte Qualifikation aufweisen und die das Fahrzeug stellende Organisation Ehrenamtliche auf das Fahrzeug läßt. Das kommt also immer auf die organisationsinternen örtlichen Regelungen an.

    Der Abtransport von Verletzten mit Fahrzeugen aus der Sanitätsabsicherung ist dagegen ein ganz anderes Thema. Wenn ich ein Fahrzeug für die Absicherung vorhalte und mit diesem fahrzeug dann einen Transport durchführe, ist unter Umständen meine Absicherung nicht mehr gewährleistet. Hier ist also im einzelnen zu entscheiden, wie ich bei der Veranstaltung vorgehe.

    Das zweite ist die rechtliche Situation. Hier ist das Landesrettungsdienstgesetz maßgeblich. BaWü kenne ich nicht. Ich kann nur von Sachsen-Anhalt und NRW berichten. In den beiden Ländern ist der Transport durch den Rettungsdienst vorzunehmen. Somit darf ein nicht Rettungsdienst Fahrzeug streng genommen keinen Transport durchführen. Nach vorheriger Abklärung mit der zuständigen Rettungsleitstelle / für den Rettungsdienst zuständigen Behörde kann jedoch im Einzelfall eine Ausnahme davon genehmigt werden. Dies kommt allerdings immer auf den "good will" der zuständigen Stelle an.

    Die Freigabe oder nichtfreigabe von organisationseigenen Fahrzeugen ist ein organisationsinternes Problem. Bekomme ich die benötigten Fahrzeuge nicht organisationsintern, habe ich ein zum einen ein Problem, die Veranstaltung abzuwickeln, aber zum anderen auch ein gravierendes organisationsinternes Problem. Hier hilft eventuell nur die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder organisationsintern gebietsübergreifend. Zur Not kann man auch über teures Geld Fahrzeuge von Aufbauherstellern / Leihfirmen sich ausleihen.

    Dies ist vermutlich zwar nicht die gewünschte Antwort, aber so kenne ich die Regelungen aus Sachsen-Anhalt und NRW

    Klaus
    ----------------------------------------------------
    http://www.klaus-paffenholz.de/bos-funk/

  2. #2
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    Bei uns (komme aus NDS) erfolgt es folgendermaßen:

    Die Fzge werden natürlich von den eingesetzten Kräften besetzt. Es herrscht primär ein generelles Transportverbot. Die Fzge dürfen also NUR auf dem Gelände fahren. Für Transporte nach Außerhalb (Krankenhaus, ...) MUSS immer der RD über die RLS angefordert werden.
    Soweit zur Theorie....

    In der Praxis hängt es von der Leitstelle und dem örtlichen RD ab, ob extern transportiert wird oder nicht. Wir haben meist den ersten Transport mit dem öffentlichen RD, die sehen unsere Besetzung /und Fzg-Park) und "beschweren" sich bei der Lst, dass sie alarmiert wurden. Der Disponent sieht es ein und wir haben Transporterlaubnis für alle weiteren Fälle. Oder der Disponent wird von Wachenleiter des örtlich zuständigen RD angerufen und der macht ihm das dann zumeist klar. Das letzte Wort hat aber in den Fall die Lst, wenn die nicht erlaubt, gibt es keine Auftragsnummer und somit kein Geld für den Transport.....

    Wer die Fzge stellt? Natürlich der, der den Auftrag hat den SanD zu leisten! Das hat mit den (örtlich) zuständigen Verbänden nichts zu tun! So stellen wir unsere Fzge z.B. in den Nachbarstädten genauso wie in HB, Köln oder Berlin, wenn wir den Auftrag zum SanD bekommen.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    153
    Hallo
    Bei uns kommen bei solchen Veranstaltungen wie z.B. Flugtag in Eggenfelden nur 2 Rtw´s und ein Container mit 2 Intensivtragen wobei nur ein RTW vom BRK kommt und der die meiste zeit unterwegs ist, obwohl wir auf der Wache eigent 5 Rtw`s hätten . Der andere kommt vom Rettungsdienstzweckverband.
    Mir kommt das bei so einer Veranstaltung mit ungefähr 1500 Leuten doch sehr wenig vor oder irre ich mich da ? Was wäre Normal ?

    LG: Michael
    "Quad licet Jovi, non licet Bovi!

    Alle Informationen wurden von glücklichen Schafen gewonnen ! :-)

    Meine Rechtschreibfehler könnt ihr kostengünstig erwerben schreibt mir einfach ne PN der Preis hängt von den Faktoren wie Satzstellung, Grammatik, Groß- und Kleinschreibung... ab

  4. #4
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    Zitat Zitat von 112urmel Beitrag anzeigen
    Hallo
    Bei uns kommen bei solchen Veranstaltungen wie z.B. Flugtag in Eggenfelden nur 2 Rtw´s und ein Container mit 2 Intensivtragen wobei nur ein RTW vom BRK kommt und der die meiste zeit unterwegs ist, obwohl wir auf der Wache eigent 5 Rtw`s hätten . Der andere kommt vom Rettungsdienstzweckverband.
    Mir kommt das bei so einer Veranstaltung mit ungefähr 1500 Leuten doch sehr wenig vor oder irre ich mich da ? Was wäre Normal ?

    LG: Michael
    Also was "normal" ist legt da das zuständige Amt fest. Das kann ja sehr unterschiedlich sein. Kommt ja auch drauf an ob die den Maureralgorithmus benutzen oder was auch immer.

    Aber so grob überschlagen: 1500 Besucher, 2 RTW und eine UHS.....das müsste dicke reichen. Noch Helfer dabei?
    Jaja jetzt kommt bestimmt jemand mit Maureralgo und sagt: das ist aber zu wenig für ne Flugveranstaltung. Mh wenn so ein Ding abschmiert (wie in Rammstein) dann nützen auch 5 RTW und 2 NEF nicht viel.

    Zu o.g. Summer Jam haben wir den mal nach Maurer berechnet. Ergebnis: 6 oder 7 RTW, 3 NEF, RTH, 2 arztbesetzte UHS, (Einsatzhundertschaft, 2 Löschzüge... ;-)). Ne also manchmal läuft das ganze dann doch arg an der Realität vorbei. Wer bitteschön soll sowas bezahlen? Da geht jeder veranstalter Pleite dran.
    Als der Algo gemacht wurde war Maurer ja noch OVA in Köln und wir hatten auch schonmal mit ihm drüber gesprochen. Er sagte selbst, daß der Algo nur ein Hilfsmittel darstellen soll und man natürlich das ganze dann noch verfeinern und den Umständen ggf. anpassen muss/kann.

  5. #5
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    Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.
    Und genau das ist die Frage? Wenn ich eine Großveranstaltung in einer Halle betreue, nach Maurer ein oder zwei RTW vorhalten sollte, welchen Sinn soll das dann haben, wenn nicht wegen eines avtl. anfallenden Transports?

  7. #7
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902 Beitrag anzeigen
    Nun bleibt aber immer noch zu klären ob ich überhaupt mit meinem RTW/KTW den Austragungsort verlassen darf. Ich denke mal nicht, solange kein adäquater Ersatz vor Ort ist, denn die Auftrag liegt bei der Absicherung und nicht beim Transport.
    Tjoar, bei uns läuft gerade teilweise diese Diskussion...

    Ein Veranstallter bekommt immer nur zur Auflage "1 KTW" oder "1 RTW" und dazu nie weitere Helfer ausser der Besatzung...

    Tja, nur was soll mit der RTW dann bringen? Das ich ein EKG dabei hab? Supi, dann würd mich bei 2 Helfern auch ein AED reichen...
    Weil Transportieren kann ich ja nicht, da dann ja die Veranstalltung unbesetzt wäre...

    Allerdings muss man auch sagen, dass unsere Lst bei genügend Personal auch schonmal unseren RTW der gerade am San-Ort angekommen ist, zu nem Notfall gleich um die Ecke schickt, bevor deren RTW einmal quer durch die Stadt muss...

    MfG Fabsi

  8. #8
    cyp3a4 Gast
    Hallo,

    ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen. So habe ich es zumindestens immer verstanden.
    Letzlich gehe ich aber mal davon aus, dass der Veranstalter bei größeren Sachen von der Ordnungsbehörde Auflagen bekommt die er auch zu erfüllen hat. Und da müsste doch drin stehen ob es sich um eine sanitätsdienstliche Absicherung geht oder um eine Entlastung des Regelrettungsdienstes. Oder irre ich mich da jetzt sehr?

    Gruß,

    Fabian

    PS: Hab als ich mich mal damit beschäftigt habe noch in Hessen gewohnt.

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