Hallo,

ich hab jetzt die entsprechenden Zitate dafür leider auch nicht mehr auf Lager, aber ich war mir eigentlich immer sicher, dass die RTWs die für Großveranstaltungen gefordert werden gerade dafür da sind den Regel-Rettungsdienst zu entlasten. Der Veranstalter führt ja mit seiner Veranstaltung gerade zu einem erhöhten Patienten-Aufkommen und muss gerade diese zusätzliche Belastung des öffentlichen Rettungsdienstes auffangen. So habe ich es zumindestens immer verstanden.
Letzlich gehe ich aber mal davon aus, dass der Veranstalter bei größeren Sachen von der Ordnungsbehörde Auflagen bekommt die er auch zu erfüllen hat. Und da müsste doch drin stehen ob es sich um eine sanitätsdienstliche Absicherung geht oder um eine Entlastung des Regelrettungsdienstes. Oder irre ich mich da jetzt sehr?

Gruß,

Fabian

PS: Hab als ich mich mal damit beschäftigt habe noch in Hessen gewohnt.