Bei uns (komme aus NDS) erfolgt es folgendermaßen:

Die Fzge werden natürlich von den eingesetzten Kräften besetzt. Es herrscht primär ein generelles Transportverbot. Die Fzge dürfen also NUR auf dem Gelände fahren. Für Transporte nach Außerhalb (Krankenhaus, ...) MUSS immer der RD über die RLS angefordert werden.
Soweit zur Theorie....

In der Praxis hängt es von der Leitstelle und dem örtlichen RD ab, ob extern transportiert wird oder nicht. Wir haben meist den ersten Transport mit dem öffentlichen RD, die sehen unsere Besetzung /und Fzg-Park) und "beschweren" sich bei der Lst, dass sie alarmiert wurden. Der Disponent sieht es ein und wir haben Transporterlaubnis für alle weiteren Fälle. Oder der Disponent wird von Wachenleiter des örtlich zuständigen RD angerufen und der macht ihm das dann zumeist klar. Das letzte Wort hat aber in den Fall die Lst, wenn die nicht erlaubt, gibt es keine Auftragsnummer und somit kein Geld für den Transport.....

Wer die Fzge stellt? Natürlich der, der den Auftrag hat den SanD zu leisten! Das hat mit den (örtlich) zuständigen Verbänden nichts zu tun! So stellen wir unsere Fzge z.B. in den Nachbarstädten genauso wie in HB, Köln oder Berlin, wenn wir den Auftrag zum SanD bekommen.