Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Moin moin,

mal ´ne Frage an die "Sanitäts-Bereitschaften:

Werden diese Fahrzeuge auch von ehrenamtlichem Personal besetzt oder von hauptamtlichen Leuten?
Werden diese Fahrzeuge und damit auch das Personal nur streng auf der Veranstaltung eingesetzt (und im Transportfall ein Fahrzeug des Regelrettungsdienstes angefordert) oder dürfen die einen versorgten Patienten dann auch ins KH bringen (und sich damit von der Veranstaltung entfernen)?
Die dritte Frage: Wie und von wem werden die Fahrzeuge gestellt: Vom zuständigen Kreisverband? Was passiert, wenn der zuständige KV nicht über ausreichend Fahrzeuge verfügt oder vorhandene Fahrzeuge nicht freigibt (aus welchen Gründen auch immer)?

Gibt es (für alleFragen) irgendwelche Regelungen?

Zur Info: DRK, BaWü

Gruß, Mr. Blaulicht
Hallo,

diese Fragen sind so einfach nicht zu beantworten.

Die Besetzung der Fahrzeuge kann sicherlich auch mit ehrenamtlichen erfolgen, wenn sie die geforderte Qualifikation aufweisen und die das Fahrzeug stellende Organisation Ehrenamtliche auf das Fahrzeug läßt. Das kommt also immer auf die organisationsinternen örtlichen Regelungen an.

Der Abtransport von Verletzten mit Fahrzeugen aus der Sanitätsabsicherung ist dagegen ein ganz anderes Thema. Wenn ich ein Fahrzeug für die Absicherung vorhalte und mit diesem fahrzeug dann einen Transport durchführe, ist unter Umständen meine Absicherung nicht mehr gewährleistet. Hier ist also im einzelnen zu entscheiden, wie ich bei der Veranstaltung vorgehe.

Das zweite ist die rechtliche Situation. Hier ist das Landesrettungsdienstgesetz maßgeblich. BaWü kenne ich nicht. Ich kann nur von Sachsen-Anhalt und NRW berichten. In den beiden Ländern ist der Transport durch den Rettungsdienst vorzunehmen. Somit darf ein nicht Rettungsdienst Fahrzeug streng genommen keinen Transport durchführen. Nach vorheriger Abklärung mit der zuständigen Rettungsleitstelle / für den Rettungsdienst zuständigen Behörde kann jedoch im Einzelfall eine Ausnahme davon genehmigt werden. Dies kommt allerdings immer auf den "good will" der zuständigen Stelle an.

Die Freigabe oder nichtfreigabe von organisationseigenen Fahrzeugen ist ein organisationsinternes Problem. Bekomme ich die benötigten Fahrzeuge nicht organisationsintern, habe ich ein zum einen ein Problem, die Veranstaltung abzuwickeln, aber zum anderen auch ein gravierendes organisationsinternes Problem. Hier hilft eventuell nur die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder organisationsintern gebietsübergreifend. Zur Not kann man auch über teures Geld Fahrzeuge von Aufbauherstellern / Leihfirmen sich ausleihen.

Dies ist vermutlich zwar nicht die gewünschte Antwort, aber so kenne ich die Regelungen aus Sachsen-Anhalt und NRW

Klaus