Ergebnis 1 bis 13 von 13

Thema: Drehleitermaschinist - Voraussetzungen, Ausbildung

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Da man in NRW keinen DL Maschinisten braucht um eine DL bedienen zu dürfen, reicht theorietisch der Klasse 2 oder C Führerschein. Bei uns darf man die DLK bedienen, sobald man eine ausführliche Einweisung und Übung mit einem erfahrenen DLK Maschinisten absolviert hat.
    Aber da der DL-Maschinisten Lehrgang bei uns auch auf Kreisebene durchgeführt wird, gibt es eigentlich keinen, der nicht den DL Maschinisten an der KFS oder am IDF gemacht hat.

    Aber haben MUSS man keinen Lehrgang dafür.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  2. #2
    Registriert seit
    29.11.2006
    Beiträge
    383
    Was anderes wird auf diesen "Quasilehrgängen" ja auch nicht gemacht ... man wird eingewiesen ... mehr habe ich damals auch nicht bekommen, es wurd nur schön als Lehrgang verpackt.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •