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Thema: Drehleitermaschinist - Voraussetzungen, Ausbildung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Geändert von überhose (26.07.2008 um 18:00 Uhr)

  2. #2
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    ööööhhhhhm. ist eine kommune überhaupt dazu befugt DL-maschis auszubilden? das ist doch eine ausbildung auf kreisebene?

    "kein lehrgang im angebot - dann machen wir uns eben selber einen" ???

  3. #3
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    Bisher wurde bei uns die DLK-Ausbildung auf Kreisebene ausgebildet.Also alle 2 Jahre ein Lehrgang mit 12 Leuten, aus 4 Städten.

    Damit wir auf Stadtebene ausbilden können, ist einer unserer Kameraden, zu dem Lehrgang Ausbilder-Drehleitermaschinist, in der Landesschule gewesen, und darf nun auf Stadtebene sein erlerntes weiter geben.

    Bisher war es so, dass nur ein Fahrer mit DLK-Maschinisten-Ausbildung die DLK fahren durfte, was jetzt zum Jahresanfang geändert wurde, so dass jeder der den LKW-schein hat, die DLK bewegen darf.

    Das Aufstellen, und die Bediehnung der DLK darf aber nur jemand der den Maschi gemacht hat.
    Das wiederum, kann jeder Feuerwehrmann, ob mit, oder ohne LKW-Schein,mit DLK-Maschi.

    Ja ich weis, auch wir haben uns darüber ausgelassen, dass es ohne Sinn, und Verstand ist, wenn ein Maschi im GH vor der DLK steht, und das nicht bewegen darf, und es auch blöd ist, wenn ein Fahrer das Ding zur Einsatzstelle bringen darf, aber nicht aufstellen kann.

    Bisher haben wir es bei uns immer so gemacht, wenn einer regelmäßig zu den Dienstabenden kommt, wird er nach und nach, an der DLK ausgebildet, so dass wenn jemand, dann zum Kreis-Lehrgang geht, fit ist, und sich nur um die Theorie kümmern brauch.
    Und jeweils 2 Fahrer, aus den anderen 3 Löschgruppen, unseres Löschzuges.

    Und wenn es halt der Einsatz zulässt, bediehnt bei uns, auch schon mal jemand ohne DLK-Maschi die DLK(unter Aufsicht).
    Was wir auch ganz gerne machen, beim Dachstuhlbrand nen Kameraden, aus ner anderen Löschgruppe, in den Korb mitnehmen, damit die mal die Erfahrung machen kann. Da erlebt man dann die tollsten Sachen, von Panik bis zum Lachkrampf, ist da alles schon mit dabei gewesen.

    Und für die nächsten 2 Jahre ist geplant, dass aus allen 27 Löschgruppen, unserer Stadt jeweils 2 Mann/Frau, an der DLK ausgebildet werden. Wobei es sich ein wenig verschieben wird, weil wir ein neuen Teleskopmast bekommen, und wir erst die Leute unserer Löschgruppe darauf ausbilden, weil das Ding nunmal bei uns geparkt ist.

  4. #4
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    Also bei uns werden DL(K) Maschinisten prinzipiell nur über die Feuerwehrschulen ausgebildet.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Bei uns ist es Voraussetzung das man den normalen Maschinistenlehrgang hat,
    dann wird man in die Feuerwehrschule nach Regensburg geschickt und macht dort den DLK-Maschinisten.

  6. #6
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    Da man in NRW keinen DL Maschinisten braucht um eine DL bedienen zu dürfen, reicht theorietisch der Klasse 2 oder C Führerschein. Bei uns darf man die DLK bedienen, sobald man eine ausführliche Einweisung und Übung mit einem erfahrenen DLK Maschinisten absolviert hat.
    Aber da der DL-Maschinisten Lehrgang bei uns auch auf Kreisebene durchgeführt wird, gibt es eigentlich keinen, der nicht den DL Maschinisten an der KFS oder am IDF gemacht hat.

    Aber haben MUSS man keinen Lehrgang dafür.
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  7. #7
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ööööhhhhhm. ist eine kommune überhaupt dazu befugt DL-maschis auszubilden? das ist doch eine ausbildung auf kreisebene?

    "kein lehrgang im angebot - dann machen wir uns eben selber einen" ???
    Wenn man keine Ahnung hat ...

    Ich kann doch meine Feuerwehrangehörigen auf der Drehleiter unterweisen. Dann dürfen sie das Gerät bedienen weil sie fachkundig sind ? Oder darf man nur mit Maschinisten Lehrgang an einer FZG Pumpe stehen?

    Bei uns wird jeder in die DL Technik eingewiesen, für die Klasse 2 Fahrer kommt noch das reine Fahren dazu. Sonst kann aber jeder alles.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  8. #8
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    wenn man nicht richtig lesen kann.....

    ich habe auch nie von unterweisen gesprochen sondern von AUSBILDEN - ob das aufs selbe rauskommt ist wieder ein anderes thema

  9. #9
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Ööööhhhhhm zurück... Wieso sollte es verboten sein? Wieso sollte es eine "Ausbildung auf Kreisebene" sein?
    weil ( zumind. hier ) in den einzelnen kommunen NUR die grundausbildungen selber gemacht werden dürfen ( ausnahmen inbegriffen )

    glaub das nicht so ganz, dass das funktioniert wie ihr euch das vorstellt.....

  10. #10
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    weil ( zumind. hier ) in den einzelnen kommunen NUR die grundausbildungen selber gemacht werden dürfen ( ausnahmen inbegriffen )

    glaub das nicht so ganz, dass das funktioniert wie ihr euch das vorstellt.....
    Hi,

    diese ganze Geschichte Kreis-/Standortausbildung hat doch eh nur etwas mit der Sinnhaftigkeit zu tun und nicht mit dem dürfen!
    Wenn man nun einmal Spezialausbildungen abhalten will, aber in den einzelnen FW´en jeweils nur eine geringe Anzahl Teilnehmer vorhanden ist, dann wird das halt über eine Kreisausbildung gemacht (Sinvollerweise!).

    Als Beispiel die Sprechfunkausbildung: Je nach Wechselsituation hat hier eine einzelne FW nun einmal pro Jahr vielleicht drei oder vier "Auszubildende". An so einem "Lehrgang" können aber problemlos 16 Personen (oder mehr, dann wird es für mich aber langsam zu unübersichtlich) teilnehmen.
    Jetzt könnte der Ausbilder jedes Wochenend übers Land fahren und bei jeder FW im Kreis 3 Leute einzeln ausbilden und dafür 10 WE im Jahr opfern. Oder man fasst die ganzen leute zusammen und handelt das in zwei Ausbildungen auf Kreisebene komplett ab.
    Wenn dann aber aufgrund besonderer Umstände doch mal in einer FW wesentlich mehr Auszubildende sind(Digitalfunk?), dann spricht aber nichts dagegen das ebend auf Standortebene zu machen!

    Und so ist es auch mit der DL:
    Man braucht jemanden der nach den Regelungen befugt ist die Ausbildung vorzunehmen und halt das Ausbildungsobjekt. Damit kann man dann die Ausbildung durchführen.
    Ob das nun auf Standort-, Kreis-, oder Landesebene geschieht ist völlig wurscht.

    Die Frage ist hier nun, ist für den "Ausbilder" eine spezielle Ausbildung vorgesehen oder reicht es aus wenn jemand selbst nur eine Einweisung erhalten hat...
    (Im ersten Fall braucht IHR euch ja keine Gedanken zu machen, dann wird der "Ausbilder" schon den Inhalt kennen...)

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  11. #11
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    In NRW gibt es am IdF ein Seminar "Ausbilderschulung - Drehleiter-Maschinisten".
    http://www.idf.nrw.de/lehrbereich/ka...il.php?l_id=39

    Wer dieses Seminar besucht hat, kann und darf DL-Maschinisten ausbilden.

    Bei uns im Landkreis gab es mal zwei Ausbilder.
    Mittlerweile haben wir einen eigenen und machen auch die Ausbildung auf Standort-Ebene.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  12. #12
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    Hi,
    vll hilft dir diese Seite ein bisschen: http://www.drehleiter.info/php/news.php

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