
Zitat von
hänschenklein
weil ( zumind. hier ) in den einzelnen kommunen NUR die grundausbildungen selber gemacht werden dürfen ( ausnahmen inbegriffen )
glaub das nicht so ganz, dass das funktioniert wie ihr euch das vorstellt.....
Hi,
diese ganze Geschichte Kreis-/Standortausbildung hat doch eh nur etwas mit der Sinnhaftigkeit zu tun und nicht mit dem dürfen!
Wenn man nun einmal Spezialausbildungen abhalten will, aber in den einzelnen FW´en jeweils nur eine geringe Anzahl Teilnehmer vorhanden ist, dann wird das halt über eine Kreisausbildung gemacht (Sinvollerweise!).
Als Beispiel die Sprechfunkausbildung: Je nach Wechselsituation hat hier eine einzelne FW nun einmal pro Jahr vielleicht drei oder vier "Auszubildende". An so einem "Lehrgang" können aber problemlos 16 Personen (oder mehr, dann wird es für mich aber langsam zu unübersichtlich) teilnehmen.
Jetzt könnte der Ausbilder jedes Wochenend übers Land fahren und bei jeder FW im Kreis 3 Leute einzeln ausbilden und dafür 10 WE im Jahr opfern. Oder man fasst die ganzen leute zusammen und handelt das in zwei Ausbildungen auf Kreisebene komplett ab.
Wenn dann aber aufgrund besonderer Umstände doch mal in einer FW wesentlich mehr Auszubildende sind(Digitalfunk?), dann spricht aber nichts dagegen das ebend auf Standortebene zu machen!
Und so ist es auch mit der DL:
Man braucht jemanden der nach den Regelungen befugt ist die Ausbildung vorzunehmen und halt das Ausbildungsobjekt. Damit kann man dann die Ausbildung durchführen.
Ob das nun auf Standort-, Kreis-, oder Landesebene geschieht ist völlig wurscht.
Die Frage ist hier nun, ist für den "Ausbilder" eine spezielle Ausbildung vorgesehen oder reicht es aus wenn jemand selbst nur eine Einweisung erhalten hat...
(Im ersten Fall braucht IHR euch ja keine Gedanken zu machen, dann wird der "Ausbilder" schon den Inhalt kennen...)
Gruß
Carsten
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