Moin moin,

wir habe hier teilweise ein kleines Problem:
Wenn man im RTW einen Status drückt, kommt der ja unter Umständen nicht durch. Dann erscheint auch die entsprechende Ziffer nicht auf dem Display. Nach einem kurzen Standortwechsel klappt das dann in aller Regel, und der Status kommt zurück.
Oft werden wir dann aber von der Leistelle aufgefordert, den Status erneut zu korrigieren ("c"), da er von der Leitstellensoftware nicht übernommen wird. Welche Software das ist, kann ich leider ich nicht sagen (Weser?).
Wie sieht das rechtlich aus?
Zum Beispiel bei der Alarmierung: Ich bekomme einen Notfalleinsatz, drücke die 3 und mache mich auf den Weg. Nach kurzer Zeit werde ich - wenn der Status mal wieder nicht erkannt wurde - von der Leitstelle angesprochen, ob ich denn schon unterwegs wäre, und entsprechend aufgefordert, nochmals die 3 zu drücken. Dadurch ist ja eine zeitliche Auswertung im Nachhinein nicht mehr korrekt möglich - auch was die Ausrückzeit angeht?
Sollte man nicht lieber den Status von Leitstellenseite manuell mit einem Vermerk in die "3" setzen?
Kann mir jemand (im Extremfall zum Beispiel ein Staatsanwalt) einen Strick draus drehen, wenn er sieht, dass bei einem Notfalleinsatz entsprechend des Protokolls das Fahrzeug erst nach ein paar Minuten ausgerückt ist?

Wie sind Eure Erfahrungen damit?

Gruß, Mr. Blaulicht