Grundsätzlich durfen Organisationen die in der öffentlichen Gefahrenwehr, ob jetzt Kat-S, SEG, oder sonst was, Übungen unter Benutzung von Sondersignal und Sonderrechten durchführen.
Allerdings geht dem ein langes und leidiges Genehmigungsverfahren vorher.
Bei uns im LV Westfalen-Lippe sieht es so aus das der Einheitsführer (bei EE oder SEG) oder RKL (wenn OV interne Übung) einen Antrag an den zuständigen KV schicken muss, dieserum wendet sich dann an den LV und der wendet sich an die zuständige Bezirksregierung. Wenn die Bezirksregierung zustimmt, geht der ganze Weg noch mal rückwärts.
Daraus ergibt sich, Ihr dürft bei Übungen wenn alles gut geht mit der SoSi fahren, aber bis das ganze genehmigt ist kannst du zu 75% sagen wissen die entsprechenden Helfer alle schon bescheid, was dann den Sinn einer Übung verfehlt.
Das Üben zum Aufbau von BHP´s etc. kann man auf Dienstabenden oder auch ohne SoSi machen, wenn du wissen willst wieviele Helfer in einer bestimmten Zeit an der Unterkunft sind dann musst du andere Wege nehmen.
Mfg
Chris