Du kannst dir auch Batteriehalterungen von alten AEG-"Handys" besorgen... neue Akkus rein und dann 2m oder sogar 4m Teledux-9 dranpappen ;)
MfG Fabsi
Du kannst dir auch Batteriehalterungen von alten AEG-"Handys" besorgen... neue Akkus rein und dann 2m oder sogar 4m Teledux-9 dranpappen ;)
MfG Fabsi
Hi,
also ob das die "günstigste" Lösung ist???
Also was ihr Braucht:
Als erstes eine Frequenzzuteilung durch die BnetzA mit Relais...
Ob Ihr überhaupt eine Relaisfrequenz bekommen könnt, das hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab. Auf dem Flachen Land sicher leichter als in der Großstadt! (freie Frequenzen)
ABER: Im Betriebsfunk werden nur ORTSFESTE RElais genehmigt.
Mobile Relais sind immer nur Ausnahmefälle- Wenn überhaupt nur mit spezieller Kurzzeitgenehmigung nutzbar!
Damit scheidet diese Möglichkeit eigendlich schon aus...
Aber machen wir mal weiter:
Angenommen Ihr bekommt eine solche Zuteilung (Oder beantragt einfach zwei Frequenzen die entsprechend auseinandeliegen und betreibt das Relais -Schwarz- auf diesen beiden Frequenzen), dann braucht Ihr:
1. Die Relaisstelle
Hier würde sich ein umgerüstetes KF164D anbieten (Legal und billig)
Incl. Umrüstung und Programmierung 100-150 Euro
2. Die Handfunkgeräte
Hier würde ich gute Programmierbare Geräte vorziehen, also zb. Motorola MTS2000
wenn es günstiger werden soll evtl. auch noch GP300 usw.
Ich würde hier auf Geräte mit großer Schaltbandbreite achten, ausserdem auf Qualität!
Preis je Gerät 100-200 Euro gebraucht!
Gruß
Carsten
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Also ich habe schon von 2 mobilen Relaisfunkstellen im Betriebsfunk gehört. Aaaaber diese wurden mit besonderen Auflagen versehen, nur in einer bestimmten Region und mit besondere Abstände zur Landesgrenze. Keine Kurzzeit...
Aber normal werden diese wie du schon sagst nicht genemigt.
Ein Versuch ist es denke ich wert... Es geht ja hier nicht um kommerzielle Zwecke.
Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!
Was ist hier denn los?
"S6 WARS - Der Fernmeldeführer schlägt zurück"? :-D
@Carsten: nicht nur Lehrte, auch BuSH und BuSN lehren da teilweise wundersame Dinge...
Um das jetzt nich unnötig zu verkomplizieren werde ich jetzt mal auf eine weitere HErauszitierung verzichten und das ganze als zusammenhängenden Text abhandeln:
Nur das hier:
Dazu möchte ich sagen:
Wer im Glashaus sitzt...
Wer hat den hier die Forennutzer, die hier die tatsächlichen Verhältnisse in ihrem Bereich (NRW & RLP) beschrieben haben, zurechtgewiesen?
Und nun zu deinen Aussagen:
Du hast geschrieben, das das BMI alle Kanäle fest zugeteilt hat und die Länder darauf keinen Einfluss haben. Diesem habe ich wiedersprochen, denn es ist nun einmal Formal so das Frequenzen ausschließlich durch die BnetzA zugeteilt werden!
Als Sonderregelung gibt es jedoch die Möglichkeit das Nutzer einer BOS-Frequenz auch andererBOS Frequenzen KURZZEITIG nutzen können.
Darüberhinaus gibt es wie du ja schon schriebst die Aufteilung zwischen (Umgangssprachlich) Bundes- und Landeskanälen.
Und für den jeweiligen Bereich haben die die entsprechenden LMI den 100% Zugriff auf diese Kanäle. Und diese KÖNNEN und WERDEN Notfalls auch in bestehende Kanalverteilungen eingreifen. Eine evtl. stattgefundene Nutzergruppeneinteilung durch das BMI hat für die Länder KEINE,aber wirklich überhaupt keine rechtliche Bindung!
Noch einmal: Die Länder haben auf ihren KANÄLEN die ABSOLUTE HOHEIT.
Alle Länder haben DASSELBE Kanalkontigent!
Lediglich bei Streitfällen zwischen zwei Bundesländern kann die ZS-IuK vermittelnd eingreifen.
Es ist auch in der Tat so, das alle BOS grundsätzlich den selben Bedarf haben. Aber diesem Bedarf wird halt durchaus eine unterschiedliche Priorität eingeräumt. Allerdings wird es in der Tat nicht passiern, das z.B. jemand auf die Idee kommt und den FWen den 50,53,55,56 wegnimmt. Das währe Hirnrissig. ABER: Wenn es gemacht würde, währe dieses 100% rechtens! UND: ZUR WM2006 wurden Kanäle ENTZOGEN!
(Davon abgesehen haben nicht einmal in allen BL die FW´en dieselben Kanäle... War da nicht irgendwas mit Berliner FW bei Einsatz in Brandenburg?)
Zu der K49 sache:
Wer ist der Herausgeber deiner Liste?
Die ZS-IuK? Oder jemand anderes?
Welchen Stand hat diese Liste?
Fakt ist der K49 ist ausschließlich Ländersache, insofern gibt es theoretisch 16 verschiedene Regelungen. Für NRW ist der K49 (&51) definitiv nicht dem THW zugeteilt! Auch nicht zur Mitbenutzung (Aussage ZPD). Wenn ich das jetzt richtig im Kopf habe sieht es für RLP ähnlich aus (Der Verantwortliche dort ist übrigends ein "Blauer"). Und in den meisten anderen BL ist es ähnlich. Und was die KMaL Sache angeht: Selbst die Tatsache das die Kanäle 49&51 in dem BL in dem er das verklickert hatte dem THW definitiv nicht zugewiesen sind, konnte ihm von der Ausage nicht abbringen. Genausowenig wie von der Aussage das ALLE dienstlich ausgelieferten Geräte diese Kanäle hätten. Was ebendfalls von höchster Ebende dementiert wurde.
Wie kommst du auf 9 Reservekanäle? Die Anzahl der Reservekanäle schwankt von Land zu Land! Darüberhinaus brauche ich keinen expliziten Reservekanal!
Wenn ein Kanal an Ort A vergeben ist, so wird der Mir durchaus je nach geographischer Lage evtl. in einigen KM entfernung (Kurzzeitig) wieder zugeteilt.
Und nochmal zur BnetzA:
Diese braucht KEINE explizite Aufforderung durch den Nutzer!
Alleine schon bedingt durch die Tatsache das gar nicht alle BL eine eigene Funküberwachung haben! Allerdings wird diese i.d.R. natürlich erst auf Anfrage durch den Nutzer tätig, da ja nicht alle Kanäle ständig durch sie überwacht werden und so erst die Störung bekannt wird.
Davon abgesehen ist die "Funkstörung" ja nicht das einzige Aufgabengebiet der ex-OPD.
Es gibt ja auch noch die Kontrollen der eingesetzten Geräte.
Allerdings ist es auch hier so, das diese bei den BOS nur sehr sporadisch stattfinden.
Die Gründe hierfür sind einmal (laut inoffizieller Aussage der entsprechenden Mitarbeiter) der Behördenbonus sowie manchmal auch die Unlust sich mit den Besonderheiten der BOS auseinanderzusetzen.
Und in dem letzten von dir zitierten Teil kann ich KEINE Aufforderung zur Piraterie erkennen:
Nur eine logische Schlussfolgerung zur Zahl der mir möglicherweise (temporär)zuteilungsfähigen Kanäle. Christian hat lediglich versucht vorzurechnen, das in der RElaisreichweite ca. 90 Kanäle "frei" währen. Davon die Bundeskanäle abgezogen kann die verantwortliche Stelle des LAndes dann einen Kanal frei Zuteilen.
Die Entscheidung welcher Kanal dann zugeteilt wird,wird oftmals mit einem Blick auf die KArte getroffen! (Wie gesagt - NATÜRLICH NUR FÜR KURZZEITNUTZUNG)
Gruß
Carsten
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Guten Morgen,
richtig erinnert. Die Berliner Feuerwehr nutzt 60iger Kanäle, Brandenburg wie weit verbreitet die 50iger (auch nicht alle, da Polen nebenan).
Daher müssen alle Brandenburger und Berliner Geräte ebenfalls Kanal 31 WU schalten können, aber leider habn einige Gemeinden Ihre HFG teilweise noch anders programmiert (fällt immer dann auf, wenn BE und BB im Einsatz und erst der ELW 2 von Berlin zur gemeinsamen Kommunikation anfahren muss ;-)
Für den Rettungsdienst sind in BB die 49 und 27 WU zugewiesen, darüber hinaus in BE 25, 54 etc.
Daher stammt das Problem, dass 25 und 54 WU KatSch/Reserve-Kanäle sind, duch die Gleichwellen-/Relaisnutzung der DLRG/WaWa in BE aber im angrenzenden Raum nicht genutzt werden können.
Übersicht nichtpolizeiliche Kanäle BRB:
31 WU, 25 WU, 27 WU, 46 WU, 49 WU, 53 WU, 54 WU, 55 WU, 90 WU, 90 G/U
Die Nutzung der Funkkanäle 37, 42, 50, 51 und 56 ist seit dem 01.04.2004 in Folge der Frequenzharmonisierung mit Polen untersagt.
Gruß
Knut
ist das noch zum Thema Funken im Wald??
MfG
Gruß
Micha
Ok, dann auf in den Zitierwettbewerb!
Dummerweise kann ich vorhergehende Zitate nicht automatisch mitzitieren, was die Zitate dann ohne Händisches Einfügen aus den Sinn reißen würde!
Aber nun gut...:
DOCH,
Du schriebst etwas anderes! Und zwar in deinem Beitrag vom 01.04.08 um 21.27
Erst NACH meinem Beitrag hast du dieses richtiggestellt!Zitat von Piccolino
Aber nun gut, weiter im Text:
Dadu dich so wehement auf deine Liste berufen hast, habe ich dich nach dem Ursprung dieser Liste gefragt:
Zitat von DG3YCS
Der Grund für meine Frage war hier die "Brauchbarkeit" dieser Liste zu beurteilen.Zitat von Piccolino
Da der Kopf aber mit keiner meiner offiziellen Listen (Herausgeber = ZS-IuK) identisch ist, welche die EINZIGE Stelle ist, die überhaupt in der Lage währe (halbwegs) verbindliche Angaben über die bundesweiten Zuteilungen zu machen, ist das wohl nur eine Inoffizielle Liste, welche Augenscheinlich entweder aus einem dieser "Frequenzlistenbücher" oder Org-Internen Schulungsunterlagen stammt. In beiden Fällen also KEINE fundierte Argumentationsgrundlage!
Insbesondere der Passus -"Die einzelnen Sprechfunkkanäle des 2m-Bandes sind durch das Bundesministerium des Inneren (BMI) bundeseinheitlich einem festen Verwendungszweck zugeteilt." -zeigt dieses Überdeutlich ! (Da Falsch!)
Zitat von DG3YCS
HEy, Dülmen-Rorup, da bin ich gestern noch durchgefahren... ;-)Zitat von Piccolino
Aber OK, das ist ein Insider und wer etwas damit Anzufangen weiß, weiß es halt und der Rest braucht es nicht zu wissen. (Das gehört hier nicht öffentlich breitgetreten)
Es ist zumindest einer der Gründe warum viele THW´ler glaube der K49 sei Ihrer obwohl das in IHREN BL definitiv NICHT der Fall ist!
Zitat von DG3YCS
Zur Verwendbarkeit deiner Liste habe ich mich ja schon geäußert!Zitat von Piccolino
Zitat von DG3YCS
DOCH, hier hast du serhwohl etwas anderes geschrieben!Zitat von Piccolino
Siehe dazu deinen Beitrag vom 01.04.08
Auch hier hast du dich erst NACH meinem Beitrag, das die BNETZA weiterhin die VOLLE Zuständigkeit hat und lediglich die Länder ZUSÄTZLICH zuständig sein können, korrigiert!Zitat von Piccolino
Das der NUTZER für die Meldungen von Störungen zuständig ist, ist im übrigen keine Besonderheit des BOS, sondern bei jeder Art von Funkanwendung üblich!
Wer sonst, als dem Nutzer, sollte z.b. im Betriebsfunk eine Störung melden???
(Von der zufälligen Erfassung mal abgesehen)
Wieso schließen sich Arbeit und Aktivität um 03.00 aus?Zitat von Piccolino
Möglich ist das alles ;-) Kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen. Und viele andere der"Spätaktiven" hier gehen ebendfalls einer Tätigkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes nach.
Aber ich gebe dir insofern recht, das ein Forum der richtige ORt ist um Meinungen auszutauschen! Und da gehört es nun einmal dazu das man auch mal andere Meinungen vertritt und damit vieleicht auch falsch liegt.
Wichtig ist da nur, das es weitgehend auf einer fachlichen Ebene bleibt, so dass man bei einem anderen Thema wieder gut zusammen arbeiten kann.
Und ja, es mag vieleicht tatsächlich so sein, das mein Schreibstil gestern Abend nicht mehr der höflichste war und ich einiges hätte besser (netter) formulieren können.
Dies war aber lediglich eine Reaktion auf deiner -meinem Eindruck nach- mit einem Hauch von Arroganz vertretenen Meinung das nicht sein kann was deiner Meinung nach nicht sein darf! Auch wenn es definitiv so ist, wie von den beiden deinerseits kritisierten Diskussionsteilnehmern beschrieben... Und dann kam noch der lange Arbeitstag vorher dazu...
Nun gut, aberich denke wir sind nun genug OT! Mit dem eigendlichen Thema hat da nicht mehr viel gemeinsam.
Gruß
Carsten
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Hallo,
die Empfänger von BOS- und Betriebsfunkgeräten sind meistens die gleichen, aber in den meisten Fällen haben die Empfänger die selbe Empfindlichkeit.
Demenstprechend sollte die Reichweite bei BOS und Betriebsdunk im 2m Bereich annähernd gleich sein. Die Unterschiede kommen dann nur von den mehr oder minder geringen MHz Unterschieden in der Frequenz.
Es gibt im übrigen auch BOS-Funkgeräte im 2m-Band die legal 5 Watt Sendeleistung bringen und es handelt sich hier auch um Handfunkgeräte. Das währe das FuG-10b (Motorola MTS2010 oder MX2010) gibt es gebraucht für ca. 300€ inkl. Ladegerät und Handmikrofon. Das Zubehör der MTS2010 passt auch zu den aktuellen GP-900-11b-Modellen und umgekehrt.
Mfg
Chris
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