Wo bitte steht, dass man die Flaschen nur in einem speziellen Temperaturbereich vorhalten (nicht lagern) darf? Bei einem Feuerwehrler auf dem Rücken dürfte es unter Umständen wärmer als in jedem Auto werden...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wo bitte steht, dass man die Flaschen nur in einem speziellen Temperaturbereich vorhalten (nicht lagern) darf? Bei einem Feuerwehrler auf dem Rücken dürfte es unter Umständen wärmer als in jedem Auto werden...
Gruß, Mr. Blaulicht
Wieso sollen O2-Flaschen im PrivatPKW nix zu suchen haben?
Es gibt genug RS/RA die privat einen kleinen Notfallrucksack/-tasche mitfühen und da sind mitunter auch kleine O2-Flaschen drin. Verboten ist das ja wohl nicht.
Ich transportiere auch schon mal im Privat PKW leere Flaschen zu unserer RW und hole volle und bringe sie wieder zurück zu unserer Unterkunft. (wohne genau zwischen RW und UK und müsste sonst immer hin und her fahren).
Natürlich so gelagert, daß sie nicht durch die Gegend fliegen, nämlich fest verzurrt auf dem Kofferraumboden (große Flaschen) oder in einer Holzkiste die wir extra dafür gebaut haben (1- und 2l-Flaschen).
Unter Gefahrgut fallen die nicht, da dies Mindermengen sind und nicht unter das GGVS fallen.
Standklimaanlage hat auch keiner Gesagt, da es meinst in der Halle steht (wenn es steht).
Und wenn es unterwegs ist, sollte (bei den modernen Fahrzeugen) die Klimaanlage laufen.
Müssen die Fahrzeuge nicht auch gekennzeichnet werden, wenn die Sauerstoffflaschen mit sich führen, ich meine da mal irgendwas gehört zu haben.
Das mag bei einer Falsche nicht so wild sein, aber bei mehreren, z.b. wenn die Ausgetauscht werden nach einem Einsatz o.ä..
Sprach hier jemand von einer Großlieferung? Ich sprach von 1 oder 2 Flaschen und die brauchen nicht extra gekennzeichnet zu werden, weil es wie gesagt Mindermengen sind. Und wie Mr. Blaulicht schon sagte: Haste schonmal nen RTW mit ner Gefahrguttafel gesehen?
Auf die Menge, die transportiert wird, kommt es bei der GGVS außerdem nicht alleine an. Es kommt auch auf die Gebindegrößen an. Du kannst z.B. nen kompl. Lastzug voll mit 1l-Motoröldosen beladen und es ist immer noch nicht kennzeichnungspflichtig, da das Einzelgebinde eine Mindermenge ist und diese Mindermengen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Und wieviele von diesen Einzelgebinden du transportierst ist egal. Also kannste theoretisch auch deinen Bulli bis unters Dach mit O2-Flaschen bepacken ohne daß du irgendeiner GGVS-Pflicht unterliegst.
klingt schwachsinnig, ist aber so.
Zum Thema GGVS und med.Sauerstoff.
Unser Fahrer kommt, schmeisst alle Flaschen ins Auto ohne Halterung.
Das reicht! Keine Gurte, keine Tafeln
8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.
Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
Richtig! Aufgrund der adiabatischen Expansion kühlt die Flasche bei Atemschutzträger in der FFW!
Aber das is ned die Frage.
Ob privat PKW oder nich, sei mal dahingestellt und für die eigentl. Frage sowieso unwichtig!
Laut Bestimmungen sollte man Pressluftflaschen keiner Temp. über 50Grad aussetzten.
Geändert von FFW-Siegen (02.04.2008 um 14:03 Uhr)
@blaue Funzl: beim IGV
http://www.industriegaseverband.de/s...tshinweise.php
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