Zitat Zitat von Dove Beitrag anzeigen
Müssen die Fahrzeuge nicht auch gekennzeichnet werden, wenn die Sauerstoffflaschen mit sich führen, ich meine da mal irgendwas gehört zu haben.

Das mag bei einer Falsche nicht so wild sein, aber bei mehreren, z.b. wenn die Ausgetauscht werden nach einem Einsatz o.ä..
Sprach hier jemand von einer Großlieferung? Ich sprach von 1 oder 2 Flaschen und die brauchen nicht extra gekennzeichnet zu werden, weil es wie gesagt Mindermengen sind. Und wie Mr. Blaulicht schon sagte: Haste schonmal nen RTW mit ner Gefahrguttafel gesehen?

Auf die Menge, die transportiert wird, kommt es bei der GGVS außerdem nicht alleine an. Es kommt auch auf die Gebindegrößen an. Du kannst z.B. nen kompl. Lastzug voll mit 1l-Motoröldosen beladen und es ist immer noch nicht kennzeichnungspflichtig, da das Einzelgebinde eine Mindermenge ist und diese Mindermengen sind nicht kennzeichnungspflichtig. Und wieviele von diesen Einzelgebinden du transportierst ist egal. Also kannste theoretisch auch deinen Bulli bis unters Dach mit O2-Flaschen bepacken ohne daß du irgendeiner GGVS-Pflicht unterliegst.
klingt schwachsinnig, ist aber so.