das versteh ich auch nicht so ganz, im §53a Abs. 3 steht aber was von "Nummer 20 der techn. Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a STVZO".
Vielleicht meinen die da was anderes als die Nummer 20 in dem Paragrafen (vlt. einen Anhang oder sowas???)
Du meinst bestimmt §53a Abs.4 oder?Kurz und gut: Ich bin der Meinung, dass hier §53 Abs.4 zum tragen kommt (Abs. 5 verweist darauf!) und daher die in diesem Treat angesprochene Warnleuchte mit 90Hz +-30 Hz blinken müsste. Die Leuchte gibt aber laut HP des Herstellers 4 Blitze/Sekunde ab, was 240 Blitzen/Minuten entspricht.
Genau das ist der Fall, ob es für die Lampe eine Zulassung gibt, davon steht da nix.Die ABE gilt übrigens sowieso NUR für das Steuergerät "AWS 2000" und NICHT für die Blitzleuchte! Laut ABE dürfen über das Steuergerät NUR Leuchten angesteuert werden, die §53aAbs.3 StVZO entsprechen!
Im Großen und ganzen halte auch ich nicht viel von solchen "Spielzeugbeleuchtungen". Erinnert mich irgendwie an kojak oder Knightrider. Zumal zu einem stolzen preis von 299€. Dafür gibt es locker mehrere wunderschöne magnetische RKL (mit Zulassung).
Und die ganze Seite macht mir irgendwie einen sehr unprofessionellen Eindruck. Sieht irgendwie aus wie die ersten Erfahrungen mit HTML oder so. Passt nicht wirklich zu einer seriösen Firma.