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Thema: Automatisches Warnsystem für KFZ

  1. #1
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    Automatisches Warnsystem für KFZ

    Tach zusammen!

    Kennt jemand von euch dieses System oder hat Erfahrungen damit?
    www.warnblinklicht.de
    Weiß jemand, ob das in irgendeiner Form für Privatpersonen erschwinglich ist?
    Oder ist es - wie alle mir bekannten zugelassenen Systeme - unverschämt teuer und daher völlig uninteressant???

    Gruß
    Dr.T
    NO ROSC - NO FUN !!! ;-)
    Schni-Schna-Schnappatmung...

  2. #2
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    788
    Auf der HP ist ein Link zu c*nrad - die bieten das Teil zZt für 299 Euro an.

  3. #3
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    4.289
    Ins OFF-Topic-Forum verschoben.

    Grund: Passt meiner Meinung nach besser als bei HiOrgs & RD.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Ist das Gerät überhaupt zugelassen?
    Kommt jetzt bitte nicht mit "Auf der HP steht, es hat eine ABE". Das sehe ich selber, aber der will das Gerät verkaufen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Blitzgerät tatsächlich eine ABE hat.... für die Kellerbar! AllgemeineBetriebsErlaubnis bezieht sich nämlich nicht immer auf KFZ!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  5. #5
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    hallo
    also dieses blinklicht ist wirklich zugelassen für kfz. habe das letztens so vor 3 monaten bei abenteuer auto gesehen.
    mit freundlichen Grüßen

    doubleG112
    -----------

  6. #6
    Heros 27-51 Gast

  7. #7
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    OK! Die Leuchte muss also so beschaffen sein, dass sie fest verbaut oder abnehmbar sind... präzise Aussage...

    Spannend wäre in dem Zusammenhang evtl. auch §22a Nr.20 nach der die Leuchten geprüft sein müssen, denn Nr. 20 ist "Fahrtschreiber (§ 57a)".
    Zitat Zitat von §53aAbs.3 StVZO
    (3) 1 Warnleuchten, die mitgeführt werden, ohne daß sie nach Absatz 2 vorgeschrieben sind, dürfen abweichend von Absatz 1 von der Lichtanlage des Fahrzeugs abhängig, im Fahrzeug fest angebracht oder so beschaffen sein, daß sie bei Bedarf innen oder außen am Fahrzeug angebracht werden können. 2 Sie müssen der Nummer 20 der Technischen Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verkehrsblatt 1973 S. 558) entsprechen.
    Die angesprochene Verordnung (Technische Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO), die im Verkehrsblatt 1973 abgedruckt ist, ist übrigens am 19.01.1998 aufgehoben worden....

    Kurz und gut: Ich bin der Meinung, dass hier §53a Abs.4 StVZO zum tragen kommt (Abs. 5 verweist darauf!) und daher die in diesem Treat angesprochene Warnleuchte mit 90Hz +-30 Hz blinken müsste. Die Leuchte gibt aber laut HP des Herstellers 4 Blitze/Sekunde ab, was 240 Blitzen/Minuten entspricht.

    Zitat Zitat von StVZO §53a
    (4) Fahrzeuge (ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 mit Ausnahme von dreirädrigen Kraftfahrzeugen), die mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein müssen, müssen zusätzlich eine Warnblinkanlage haben. Sie muß wie folgt beschaffen sein:

    1. Für die Schaltung muß im Kraftfahrzeug ein besonderer Schalter vorhanden sein.
    2. Nach dem Einschalten müssen alle am Fahrzeug oder Zug vorhandenen Blinkleuchten gleichzeitig mit einer Frequenz von 1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Impulse ± 30 Impulse in der Minute) gelbes Blinklicht abstrahlen.
    3. Dem Fahrzeugführer muß durch eine auffällige Kontrolleuchte nach § 39a angezeigt werden, daß das Warnblinklicht eingeschaltet ist.

    (5) Warnblinkanlagen an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften des Absatzes 4 entsprechen.
    Somit entspricht die Angebotene Blitzleuchte NICHT der StVZO und ist somit in Deuschland NICHT zugelassen!

    Die ABE gilt übrigens sowieso NUR für das Steuergerät "AWS 2000" und NICHT für die Blitzleuchte! Laut ABE dürfen über das Steuergerät NUR Leuchten angesteuert werden, die §53aAbs.3 StVZO entsprechen!

    Wenn man die Seite des Herstellers aufmerksam liest, sieht man auch, dass er zwar auf der Startseite die Kombination mit der Xenonblitzleuchte suggeriert, diese aber in der Produktbeschreibung zwischen den Zeilen ausschließt, da er dort, z.B. in der Einbauanleitung, folgende Formulierung (diesmal StVZO-Konform!) wählt:
    Zitat Zitat von http://www.warnblinklicht.de/Einbauanleitung_AWS.pdf
    Funktionsprüfung:
    Beim Einschalten der Warnblinkanlage muss die Warnblitzleute synchron mit der
    Warnblinkanlage mitblinken. (Hochgesetztes Warnblinklicht)
    Alles in allem also sehr geschickt reisserisch verpackt, denn die zusätzlich angepriesene Blitzleuchte hat keine Zulassung im Straßenverkehr!
    Das Steuergerät schaltet eine zusätzliche Blinkleuchte Syncron zu den normalen Blinkleuchten des Fzg.

    Meines Erachtens aber trotzdem keine glückliche Lösung für verantwortungsvolle Autofahrer, da das Steuergerät auch die normale Warnblinkfunktion steuert und nicht nur bei Gefahrensituationen sondern auch bei stärkerer Beschleunigung, Bremsen und (mE besonders bedenklich!) wenn etwas gegen das, im Kofferraum verbaute, Gerät stößt (Ladung!) die Warnblinker auslöst.
    Geändert von AkkonHaLand (02.04.2008 um 12:18 Uhr)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Meines Erachtens aber trotzdem keine glückliche Lösung für verantwortungsvolle Autofahrer, da das Steuergerät auch die normale Warnblinkfunktion steuert und nicht nur bei Gefahrensituationen sondern auch bei stärkerer Beschleunigung, Bremsen und (mE besonders bedenklich!) wenn etwas gegen das, im Kofferraum verbaute, Gerät stößt (Ladung!) die Warnblinker auslöst.
    Also doch lieber gleich nen Volvo kaufen, da blinken die Bremsleuchten schnell auf, wenn man eine Vollbremsung hinlegt... und sobald man (ich glaub) unter 20 km/h kommt, geht der Warnblinker an und das Bremslicht leuchtet wieder dauerhaft...
    Quasi die perfekte Schaltung für ein spät gesehenes Stauende ;)

    MfG Fabsi

  9. #9
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    ...
    Spannend wäre in dem Zusammenhang evtl. auch §22a Nr.20 nach der die Leuchten geprüft sein müssen, denn Nr. 20 ist "Fahrtschreiber (§ 57a)".
    das versteh ich auch nicht so ganz, im §53a Abs. 3 steht aber was von "Nummer 20 der techn. Anforderungen an Fahrzeugteile bei der Bauartprüfung nach §22a STVZO".
    Vielleicht meinen die da was anderes als die Nummer 20 in dem Paragrafen (vlt. einen Anhang oder sowas???)
    Kurz und gut: Ich bin der Meinung, dass hier §53 Abs.4 zum tragen kommt (Abs. 5 verweist darauf!) und daher die in diesem Treat angesprochene Warnleuchte mit 90Hz +-30 Hz blinken müsste. Die Leuchte gibt aber laut HP des Herstellers 4 Blitze/Sekunde ab, was 240 Blitzen/Minuten entspricht.
    Du meinst bestimmt §53a Abs.4 oder?

    Die ABE gilt übrigens sowieso NUR für das Steuergerät "AWS 2000" und NICHT für die Blitzleuchte! Laut ABE dürfen über das Steuergerät NUR Leuchten angesteuert werden, die §53aAbs.3 StVZO entsprechen!
    Genau das ist der Fall, ob es für die Lampe eine Zulassung gibt, davon steht da nix.


    Im Großen und ganzen halte auch ich nicht viel von solchen "Spielzeugbeleuchtungen". Erinnert mich irgendwie an kojak oder Knightrider. Zumal zu einem stolzen preis von 299€. Dafür gibt es locker mehrere wunderschöne magnetische RKL (mit Zulassung).

    Und die ganze Seite macht mir irgendwie einen sehr unprofessionellen Eindruck. Sieht irgendwie aus wie die ersten Erfahrungen mit HTML oder so. Passt nicht wirklich zu einer seriösen Firma.

  10. #10
    Registriert seit
    10.12.2001
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    das kleine "a".... ist geändert /ergänzt, der kleine a-Schlingel
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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