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Thema: zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

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  1. #1
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    zum Thema Funkscanner beschlagnahmt

    Hallo, habe mir gerade den Bericht angeschaut wo einem Reporter sein Funkscanner beschlagnahmt wurde.
    Wollte EUCH daher fragen ob es wirklich verboten ist einen Funkscanner zu besitzen und zu betreiben.
    Kann es eigentlich passieren das wenn man bsp. den Polizeifunk abhört das man von der Polizei geortet werden kann?

    Danke schon mal im Vorraus

  2. #2
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    Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...

  3. #3
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    Zitat Zitat von Maschinist Beitrag anzeigen
    Also da ein Scanner nicht senden kann, ist es technisch auch nicht möglich diesen zu orten. Von dieser Seite her brauchst du dir denke ich mal keine Sorgen zu machen...
    Täusch Dich da bitte nicht... Zum Empfang eines Funksignals ist es notwendig, das ein Quartz auf der entsprechenden Frequenz im Empfänger mitschwingt... und den kann man sehr wohl messen, auch wenn es dazu einiger sensibler Messtechnik bedarf.

    Du wirst aber schon einiges anstellen müssen, bis die BNA solchen Aufwand betreibt...

  4. #4
    Firefighter1977 Gast
    Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.
    Ausserdem sollte mann Grundsätzlich nie die besagten Kanäle Speichern,und die
    Funktion Reset auswendig kennen !!
    Und nie dem Einschalten des Gerätes zustimmen,einfach sagen es wäre Flüssigkeit rübergelaufen es dürfe nicht eingeschaltet werden.
    Und die Knöpfe runter im auto,weil so schnell wie die die Türe afgemacht haben hast du niemals den Reset knopf gedrückt!!!

    Also es ist viel zu Beachten beim Thema Scanner wenn mann schon hören möchte!!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Firefighter1977 Beitrag anzeigen
    Also auf dem Sprechfunkerlehrgang 01/2008 hat mann uns auch sehr wohl Erklärt das mann einen Scanner Orten kann also verlass dich da bitte nicht auf deine Aussage.
    Die Aussage ist prinzipiell richtig, allerdings ist die ortbare Umgebung sehr beschränkt (ca. 15 -20 m).

    Auf meinem Sprechfunkerlehrgang mussten wir die bekannten Verhaltens- und Verschwiegenheitserklärungen unterschreiben. Fünf Minuten später teilte uns der Lehrgangsleiter, seines Zeichens Brandamtmann und Leiter der Funkwerkstatt, die Kanal/Frequenzliste des BOS-Funks aus. "Klasse für Alle, die von Euch einen Scanner zuhause haben!" entfuhr es ihm mit einem breiten Grinsen.

  6. #6
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    161
    sorry, wenn ich mich dazwischenhake,
    aber dann müsste man doch auch jeden funkmeldeempfänger beschlagnahmen bzw orten können der auf mithören geschaltet ist.

    oder lieg ich da falsch in der annahme???
    Geändert von Gorm (27.03.2008 um 11:15 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  7. #7
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    Zitat Zitat von Firefighter1977 Beitrag anzeigen
    Und die Knöpfe runter im auto,weil so schnell wie die die Türe afgemacht haben hast du niemals den Reset knopf gedrückt!!!
    Oh man! Du weißt aber schon, was du hier gerade schreibst?!

    Das Runterdrücken der Knöpfe im Fahrzeug um eine Polizeikontrolle zu verhindern gilt als aktiver Widerstand ( -> § 113 StGB) und kann zum einen Strafrechtlich problematisch werden aber zum anderen (und das finde ich noch viel schlimmer) kann es ziemlich schnell passieren dass sich deine Autoscheibe in Wohlgefallen auflöst, da sich die Kollegen dann nämlich mit Zwang Zutritt zu dir und deinem Auto verschaffen...

    So, und nun denk nochmal drüber nach ob du das wirklich willst!

  8. #8
    Firefighter1977 Gast
    Zitat Zitat von Borsti Beitrag anzeigen
    Oh man! Du weißt aber schon, was du hier gerade schreibst?!

    Das Runterdrücken der Knöpfe im Fahrzeug um eine Polizeikontrolle zu verhindern gilt als aktiver Widerstand ( -> § 113 StGB) und kann zum einen Strafrechtlich problematisch werden aber zum anderen (und das finde ich noch viel schlimmer) kann es ziemlich schnell passieren dass sich deine Autoscheibe in Wohlgefallen auflöst, da sich die Kollegen dann nämlich mit Zwang Zutritt zu dir und deinem Auto verschaffen...

    So, und nun denk nochmal drüber nach ob du das wirklich willst!
    Also,mann darf seine Knöpfe jederzeit herunter lassen wann und wo mann will,es reicht auch wenn mann das Fenster ein Stück herunter macht.
    Also wenn mann jemanden hinter sich hat und mann hätte son Teil mit sich bleiben immer noch Sekunden um zu resetten.
    Naja es gibt halt viele die Machen aus Mücken immer noch Elefanten..
    Wir sind nicht im Wilden Westen Jungs...

  9. #9
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    Sensible Messtechnik ist da noch untertrieben. Das haut in nem schön abgeschirmten Labor mit entsprechendem Aufwand hin, aber in freier Wildbahn wird das nichts (außerdem msste man wissen, wie der Empfänger aufgebaut ist, den man sucht --> Überlagerungsempfänger)
    Manche Leute von der GEZ sollen auch schon verbreitet haben, dass sie Schwarzhöher "anpeilen"

    Ansonsten: Scanner auf BOS zu betreiben ist verboten, also braucht man sich auch gar keinen kaufen...
    Geändert von Grisuchris (26.03.2008 um 22:25 Uhr)
    Wir haben hier eine gute Suchfunktion - es wäre schön, wenn sie auch benutzt würde...

  10. #10
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    Natürlich sind Möglichkeit und realistische Chance zwei Dinge...:-)

    Aber ich war schon in einer Messstelle der BNA und ich kann Dir sagen, das die Mäuse pfurzen hören können, wenn sie denn wollen... (Netzwerk-Inhouse Verkabelung von Kupfer auf Glas geändert, weil die Abstrahlungen von Cat7-Kabel die Peilung gestört haben... noch Fragen:-)?)

  11. #11
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    Schau mal hier, hier ist auch schon einiges erwähnt worden:

    http://www.funkmeldesystem.de/foren/...beschlagnahmen

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