Bevor du aber sagst es sei erstmal ne Straftat würde ich erstmal abwarten was bei der BAK raus kommt ... ein AAK Wert von 1,1 Promille ist noch lang keine Straftat.
Zumal, wenn demjenigen geholfen worden wäre von der Feuerwehr, die nicht mal annährend denn AAK Wert riechen können und im deutschen Rechtssystem immernoch die Unschuldsvermutung gilt.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Auch wenn die Unschludsvermutung von der Polizei oder der Justiz festegestellt wird verpflichtet mich das noch lange nicht den Kameraden anzuzeigen.
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Eine sehr interessante Diskussion.
Abgesehen das der Threadtitel unglücklich gewählt ist, sieht man hier die Doppelmoral.
Wann soll ich meinen Feuerwehrkameraden anzeigen.
Er fährt nüchtern, aber zu schnell in den Graben. Er ruft in Gerätehaus an und fragt ob jemand mal vorbeikommen kann. 2 Kameraden rücken aus, 3 Minuten Arbeit gut ist. He er hat ne Straftat begangen er war zu schnell.
Er fährt mit 1,1 Promille zu schnelll in den Graben. Das selbe wäre auch passiert wenn er nüchtern in gewesen wäre. Wo ist der Unterschied?
Übung, Einsatz oder sonstwas. Beim gemütlichen Beisammensein drinkt ein Kamerad 3 Weißbier und sagt "So jetzt muss ich ". Wer hindert Ihn am fahren? Wer nimmt vor allen das Handy in die Hand und ruft die Polizei?
Rettungsdienst, Notaufnahme. Man geht zur Schwester fragt nach Paracetamol. Die Schwester drückt einem ein ganzes Paket in die Hand. Wer geht zum Verwaltungsdirektor?
Man selbst ist gelernter Radio Fernsehtechniker. Ein Kamerad spricht einen an, und fragt ob man ihm nicht helfen könne das Kabelfernseh anzuzapfen. Wer sagt nein?
Der Kollege kommt Montags in die Firma und sagt " Wer will Rambo 4, super Qualität".
Wer sagt nein?
Das ganze soll keine Trunkenheitsfahrt rechtfertigen.Der junge Mann hat es mehr als dämlich gemacht, aber das ist eine andere Geschichte.
Nur wer von euch ohne Fehl ist der werfe den ersten Stein.
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Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -
Bei mir auf dem Dienstplan steht immer ganz unten "Änderungen bleiben dem Gruppenführer vorbehalten". Also hat mein Gruppenführer die Übung "Umgang mit Sägen" als Zusatzdienst angeordnet!
Schon mal was von "Sicherheitsunterweisung" bzw. "Umgang mit technischem Gerät bei schwierigen Einsatzszenarien" gehört? Das Sägen von 30cm "Stämmchen" ist bestimmt ein schwieriges Szenario...
siehe oben... "Änderungen bleiben dem Gruppenführer vorbehalten"
Die Art der Dienstgestaltung überlasse doch bitte dem, der die Aufgabe hat die Dienste zu gestalten, dem Gruppenführer!
Ich kann (als Beispiel Kettensägeausbildung) meinen Leutchen entweder ein Kantholz aus Balsaholz 10x10 cm auf einen Sägebock legen und alle sägen mal eine Scheibe ab, oder ich kann einen umgefallenen Baum auf einem Privatgrundstück nehmen und die Kameraden werden unter Real-Bedingungen ausgebildet, wie man sägt. Mal abgesehen davon, dass ich gleichzeitig die Monatliche Technik-Pflichtüberprüfung des Gerätes erledigt habe.
Ganz klar: Ich bin nicht dafür, solche Sachen "heimlich" zu machen (Unfallfahrer holt Fzg aus Halle, zieht sein Auto raus und stellt Fw-Fz zurück in Halle), aber bestimmte Dinge z.B:[list][*]in einem Garten droht ein Baum umzufallen (Fw --> "Sägeausbildung")[*]Fischteich auspumpen, damit der Inhaber die Karpfen einfangen kann (Fw --> "Maschinistenausbildung" / "Leistungsüberprüfung der Pumpe")[*]Balkenmäher für die größere Rasenfläche vom Nachbarn bei "Vollverpflegung" (Bauhof --> "Üben des Umgangs mit dem Mäher - die Azubis des Bauhof dürfen üben")[*]Gelenkmast für Dachziegel zurechtrücken (THW --> "Bedientraining des Gelenkmast")[*]...
sollten selbstverständlich sein! Sonst kommen wieder so "schönen" Nachbargespräche wie
Anders die Aussage des Betroffenen, wenn die Feuerwehrler ihrer Pflicht nachgekommen wären, das Ansehen der Feuerwehr in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen! (Sondern den Dienst "Sägeausbildung - Arbeit auf der Drehleiter" im Garten des Kellerbesitzers gemacht hätten - da hätte es neben der Verpflegung beim Wasser im Keller auch noch Kaltgetränke beim Entasten und eine Spende in Höhe von 15 T-Shirts für die Stadtwettkämpfe gegeben)Zitat von "Bürgersteig-Gespräch" bei einem Einsatz, nachts um 04:37 Uhr
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
rechtlich ok
aber wenn der Kamerad anruft und sagt zieh mich raus, was ist dann?
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@Überhose: Mich würde es echt mal interessieren, was du machst, wenn du mal in dieser Situation steckst (Auto im Graben - ob mit oder ohne Alk is jetzt egal).
Du bist bestimmt einer der dann schön brav die Pol anruft, n haufen Geld zahlt und die Strafe auf sich nimmt.
Irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen...
Ich hatte schon die Situation, dass ich im Graben gelegen bin weil ich es unterschätzt habe, wie glatt es ist und für diese Straßenverhälltnisse zu schnell war (Nein es war kein Alk, Drogen oder sonst irgendwas im Spiel.). Da war ich froh und dankbar, dass mir meine Kameraden rausgeholfen haben!!
Würdest du zu dem Kameraden einfach "Nö mach ich nicht." sagen?
Geändert von Freakmaster (23.03.2008 um 13:52 Uhr)
MFG Flo
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