1.) soweit ich weiß ist deine Handlung momentan noch im Versuch und lt. TKG ist dort der Versucht nicht mit Strafe bedroht. Ohne Gesetz keine Strafe!

2.) Es wird hier wohl keiner eine Anzeige gegen dich einleiten, weil das Verfahren sowieso wenn es überhaupt soweit kommt wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

3.) Zumal gilt die Beweispflicht nicht für dich sondern für die Behörden, du musst gar nichts beweisen, deswegen immer Aussage verweigern. Sie können dir sowieso nicht nachweisen das du den Funk abgehört hast, allein der Besitz ist nicht Strafbar und die Beschlagnahme somit nicht rechtens. Sie müssen dich direkt beim abhören erwischen und das wird sehr sehr sehr schwer.