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Thema: Fw Funk mithören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    speedydriver Gast
    1.) soweit ich weiß ist deine Handlung momentan noch im Versuch und lt. TKG ist dort der Versucht nicht mit Strafe bedroht. Ohne Gesetz keine Strafe!

    2.) Es wird hier wohl keiner eine Anzeige gegen dich einleiten, weil das Verfahren sowieso wenn es überhaupt soweit kommt wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

    3.) Zumal gilt die Beweispflicht nicht für dich sondern für die Behörden, du musst gar nichts beweisen, deswegen immer Aussage verweigern. Sie können dir sowieso nicht nachweisen das du den Funk abgehört hast, allein der Besitz ist nicht Strafbar und die Beschlagnahme somit nicht rechtens. Sie müssen dich direkt beim abhören erwischen und das wird sehr sehr sehr schwer.

  2. #2
    Registriert seit
    18.01.2003
    Beiträge
    180
    IP'S werden wohl recht schnell rausgesucht.. wie

    http://www.heise.de/newsticker/IP-Ve...meldung/105094

    zeigt..

    aber auch da passieren Fehler...

    just my two cents

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Ich will jetzt garnicht anfangen, hier auf zu zählen, welche Falschen Aussagen zu unseren deutschen Gesetzen schon getroffen wurden...

    Fakt ist: Das Abhören von Meldungen jeglicher Art ist nach TKG ---> Strafbar...

    Und bevor das hier jetzt noch mehr in "Hey, so kannste das aber gut vertuschen" ausartet, mach ich hier ZU!

    Am Anfang wars ja noch ganz lustig, er hats (hoffentlich) mitlerweile eingesehen und "bis jetzt" hat sich wohl noch keiner wirklich einer richtigen Straftat schuldig gemacht...
    (Von der Anstiftung nach §26 StGB mal ganz abgesehn ^^)

    MfG Fabsi

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