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Thema: Fw Funk mithören

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Chris-8-42-1 Beitrag anzeigen
    Hallo, nach langer überlegung will ich mir jetzt einen Funkscanner kaufen, um damit den Feuerwehrfunk mit zu hören.
    ...
    Ist der Scanner dafür zu gebrauchen? Da unser LK Digitalalamiert hat er einen Diskriminatorausgang und ich schon Software (FMS-32 Pro).
    Ist die Chance bei dem mithören erwischt zu werden groß? Und welche Strafen blühen bei Miderjährigen (14 Jahre)?
    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    ...So lang Du es nicht drausen rum posaunst was Du da liest, wird Dir auch keiner ans Bein pis...!
    Naja, der Zug ist ja hiermit abgefahren... da die Polizei und andere Mächte hier im Forum sehr wahrscheinlich kräftig mitlesen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Bei dem Besuch der Polizei wäre ich gerne dabei.... Alleine schon weil ein 14jähriger ohne Einverständnis der Eltern nichts kaufen darf, was die Taschengeldgrenze übersteigt. Und die Gerichte gehen immer noch von weit weniger als 70,00 € pro Monat aus (nach Abzug der "Lebenshaltungskosten", wie Kosmetik, Bekleidung und so, welche der Jugendliche davon kaufen muss). Also ein sehr heissen Eisen für die Eltern....

    @Chris-8-42-1: Lass besser die Finger davon, es lesen hier auch die Staatsanwaltschaften und übereifrige Mitarbeiter der Leistellen mit, die nur auf solche "Angebote zur Duchsuchung" warten. Die Durchsuchungsbefehle sind schon ausgefüllt, "es muss nur noch der Name und das Datum eingefügt werden".
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
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    Ich möchte ja keinem wirklich Angst machen oder gefährlich klingen, aber es wäre nicht das erste Mal, das solche Aktionen böse enden. Hier kann jeder ins Forum reinspazieren, ein wenig lesen, die Dienstmütze zurecht rücken und gegen dich (bzw. hier deine Eltern) vorgehen.
    Und solche Fälle gab es meines Wissens schon.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  4. #4
    Chris-8-42-1 Gast
    Naja dann lass ichs mal lieber .. ich habe aber eben gehört, das es erlaubt sei "mit zu hören", man darf es aber nur nicht für >eigene Zwecke< gebrauchen, d.h. z.B. wenn man Polizeifunk hört nicht vom Gas runter gehen weil man weiß das an der Musterstraße ne Blitze steht. Stimmt das das man nur nicht für eigene Zwecke mt hören darf?

  5. #5
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    74
    NEIN man darf es nicht.

    Lass es wirklich lieber erkundige dich lieber mal über alles und lies dir das TKG durch.

  6. #6
    Chris-8-42-1 Gast
    Ok dann lass ich es .. bringt ja nichts wenn dann irgendwann die Jungs in Grün kommen und ich den Scanner PC und sons was los bin und dann nachher auch noch Strafe am Arsch hab und Sozialstunden ...

  7. #7
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    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    @Chris-8-42-1: Lass besser die Finger davon, es lesen hier auch die Staatsanwaltschaften und übereifrige Mitarbeiter der Leistellen mit, die nur auf solche "Angebote zur Duchsuchung" warten. Die Durchsuchungsbefehle sind schon ausgefüllt, "es muss nur noch der Name und das Datum eingefügt werden".
    Gabs es denn schon offizielle Anfragen bezüglich der Rausgabe von IP-Adressen von Benutzern o.Ä.?
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  8. #8
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    Wäre mir nicht bekannt.
    Schöne Grüße,
    abc-truppe
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  9. #9
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    Und wie sollen iwelche Behörden dann Benutzer ausfindig machen? :p
    hallo :E

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    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  10. #10
    faboi Gast
    Zitat Zitat von Max K. Beitrag anzeigen
    Und wie sollen iwelche Behörden dann Benutzer ausfindig machen? :p
    Kein Problem! Alle Provider müssen benutze IP-Adressen aufzeichen bzw. loggen und nach Verdacht einer Straftat rausrücken (IP, Datum, Zeit --> Benutzer bzw. Anschluss!) Somit ist es "einfach" für den Staat dich zu erwischen jedoch muss ein konkreter Verdacht bestehen und die Rausgabe geht über ein Gericht! Folglich dauert es sehr lange und ist für die Polizei o.ä. auch sehr schwer zu bekommen. Ist im Prinzip gleich wie beim Durchsuchungsbefehl...*

    * Wenn ich noch alles richtig im Kopf hab! ;-)

    @hänschenklein: das musste noch sein! =)

  11. #11
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    Zitat Zitat von faboi Beitrag anzeigen
    Kein Problem! Alle Provider müssen benutze IP-Adressen aufzeichen bzw. loggen und nach Verdacht einer Straftat rausrücken (IP, Datum, Zeit --> Benutzer bzw. Anschluss!)
    Das stimmt. Nur woher will eine Behörde wissen, welche IP ein Foren-Benutzer hatte (um mit diesem zu dessen Provider zu gehen), ohne Auskunft der Forenbetreiber? (Auf dessen Server der Benutzer seine IP in log-Files hinterlassen hat..)
    hallo :E

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  12. #12
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    lasst mal das rechtliche gesülze hier sein =)

    jung, wennde mithören willst mach das still und heimlich unter der bettdecke, dann wird auch nichts passieren. aber mit 14 schon.... warte noch en bissle, so spannend ist das nicht. nach 2 wochen kannste den scheiss nimmer hören ;)

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