Hallo zusammen!
Wir hatten letzte Woche bei unserem Übungsabend eine sehr interessante Diskussion. Thema war ursprünglich Erste Hilfe, dann in Zusammenhang mit einem TH-VU und das konkret am Beispiel eines tödlichen Verkehrsunfalls bei uns letztes Jahr.
Hintergrund: Damals war der Notarzt vor der Feuerwehr da und stellte sehr schenll den Tod der Fahrerin fest. Die Fahrerin war mit dem Auto unangeschnallt gegen einen Baum geprallt. Sie lag auf der Rücksitzbank, wies aber keine äußerlichen Verletzungen auf und sah an sich noch "ganz gesund" aus. Niemand außer dem Notarzt wäre so schnell davon ausgegangen, dass die Fahrerin unwiderruflich Tod ist.
Eine Rettung durch die Feuerwehr brauchte durch die Aussage des NA nicht zu geschehen. Nachdem die KriPo fertig war, wurde die Leiche in Ruhe geborgen.
Die Frage stellte sich nun, was man wohl gemacht hätte, wenn die Feuerwehr zuerst dagewesen wäre und der RD/NA erst einige Minuten später eingetroffen wäre. (So wie es im Normalfall ist.)
Das prinzipielle Vorgehen ist ja, dass man eine Rettungsöffnung schafft, und das Befreien der Person NUR nach Rücksprache mit dem RD/Notarzt macht.
Weiter gibt es ja die Crashrettung, die eigentlich genau in dem Fall eingesetzt wird, wenn eine lebensbedrohliche Situation für die Person besteht. Das ist ja durchaus auch beim Kreislaufstillstand der Fall.
Aber kann man davon ausgehen, dass die Feuerwehr einen Kreislaufstillstand "sicher" erkennt? Vor allem in der genannten Situation? Man muss davon ausgehen, dass die meisten Freiwilligen Feuerwehren vielleicht keine im RD ausgebildeten Mitglieder hat. Im aktuellen (sehr vereinfachten) Erste-Hilfe-Kurs, welcher ja Voraussetzung für den Grundlehrgang (Hessen) ist, wird aber z.B. das Fühlen eines Pulses gar nicht mehr gelehrt, sondern nur noch eine Atemkontrolle, um dann eine HLW einzuleiten oder nicht.
Auf Grund welcher Grundlage soll also ein (junger) Einsatzleiter entscheiden, ob eine Crashrettung angebracht ist oder nicht?
PS.: Im Zweifelsfall wird einfach gemacht, aber mir gehts darum das ganze mal etwas zu hinterfragen, auch weil die Entscheidung des Einsatzleiters rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen "könnte".
Gruß Joachim