Sowas wie Feuerwehren ohne Atemschutz sollte es in NRW nicht so oft geben. Aber die zuständige Aufsichtsbehörde wird sich etwas dabei gedacht haben, solche im Bundesvergleich recht hohen Anforderungen zu stellen, vermutlich um eine gewisse Mindestqualität zu gewährleisten. Auch der Einheitsführer einer kleinen Feuerwehr muss alle Anforderungen mitbringen, auch wenn er z. B. keine besondere ABC-Ausstattung am Standort hat, denn auch er kann bei einem ABC-Einsatz ersteintreffender Einsatzleiter sein. Auf der gleichen Argumentation fußt auch die Forderung nach der AGT-Ausbildung bei der GF-Ausbildung, NRW setzt da eigentlich nur das als Pflicht um, was die FwDV 7 sowieso fordert. Die aktuelle Tauglichkeit bei der GF-Ausbildung soll vmtl. eine gewisse körperliche Grundfitness gewährleisten.
Oder gibt es mittlerweile Feuerwehren erster und zweiter Klasse?
Da der AGT-Lehrgang bereits für den TF Voraussetzung ist, sollte man den ja beim GF dann bereits haben. Und wer das in jungen Jahren nicht packt, der ist nunmal einfach nicht geeignet, entsprechende Führungsaufgaben zu übernehmen. An der aktuellen Atemschutztauglichkeit sollte jeder Feuerwehrangehöriger dann aus eigenem Interesse arbeiten. Ich sehe darin jetzt auch nicht so das Problem, die Regelung gibt es in NRW ja nicht erst seit gestern.
Wem das nicht passt, sollte das auf dem Dienstweg versuchen zu klären. Eigenmächtig gegen bestehende Regeln verstoßen, weil sie einem nicht passen, ist generell ziemlich bescheiden ...
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)