Hi,
ich hatte beim Überfliegen des Beitrages zuerst den Eindruck, die Bayernsache wäre ein Einschränkung der zuvor benannten Regelung, aber Nachlesen ist doch immer die bessere Sache ;-).
Gruß
Knut
Hehe, jau. :)
Die frage ist ja erstmal was für Heckblitzer gemeint sind.
Z.B. Hänsch effekta RWS Typ 42 dürfen im Stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet werden, da gibt es keine Probleme.
Das RWS ist ja nach §53a StvZO zugelassen.
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