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Thema: Rechtliches zu Heckblitzern

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Christian Beitrag anzeigen
    Hallo,


    also meine aktuellsten Infos (Quelle reiche ich nach!)

    Für gelbe Leuchten gilt:

    - nur bei stehendem Fahrzeug (Koppelung mit Feststellbremse!)
    Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
    Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Da du ja aus Deutschland kommst, könnte diese Information stimmen.
    Für Bayern gilt dieses definitiv nicht.
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

    Gruß
    Knut

  3. #3
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?

    Gruß
    Knut

    Siehe "AUSNAHMEGEN.BAY.STMWIVT AZ 7320a357/8"
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von knutpotsdam Beitrag anzeigen
    Also das interessiert mich jetzt doch mal - Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, Einschränkungen durch Länder sind eigentlich nicht zulässig, nur zusätzliche "Ausnahmegenehmigungen" - oder habe ich im Rechtsstudium nicht aufgepasst?
    Naja, konkurrierende Gesetzgebung, der Bund hat da geregelt, weil es zur "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse etc." notwendig war. Allerdings sagst du doch selbst, dass die Landesbehörden Ausnahmen genehmigen können, ich vermute mal, das Ganze beruht auf §70 StVZO.

  5. #5
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    Hi,

    ich hatte beim Überfliegen des Beitrages zuerst den Eindruck, die Bayernsache wäre ein Einschränkung der zuvor benannten Regelung, aber Nachlesen ist doch immer die bessere Sache ;-).

    Gruß
    Knut

  6. #6
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    Hehe, jau. :)

  7. #7
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    Die frage ist ja erstmal was für Heckblitzer gemeint sind.

    Z.B. Hänsch effekta RWS Typ 42 dürfen im Stand mit Warnblinkanlage eingeschaltet werden, da gibt es keine Probleme.
    Das RWS ist ja nach §53a StvZO zugelassen.

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