[QUOTE=Chr881986;285386]Hallo,
mir ist da was in denn Sinn gekommen.
Die Kommunen sind verpflichtet eine Schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen, dazu gehört auch die Alarmierung. Es kann doch nicht sein das ich meinen Melder selber kaufen muss.
Denkbar, aber wie soll das verbucht werden. Ausserdem wirft es jede Menge Fragen auf.
Da freut sich jeder Anwalt drüber. IMO nicht durchsetzbar, zumal wir dann die 100€ auch noch "abschreiben" müssten
Privatmelder, persönliches Gespräch, Anzeige wegen Verstoß nach TKG
Grundsätzlich ist der Melder Privateigentum, da ist die Gemeinde dann aussen vor.
Ich rate von dieser Reglung ab. Mit jedem nach TR BOS beschafften Melder ist eine Alarmierungssicherheit gegeben. Wenn es der Gemeinde an Minz fehlt sollte sie sich nach Gebrauchtmelder vom Händler umschauen, da gibt es noch Garantie.