
Zitat von
Chr881986
Sehe ich generell auch so!
Wie das verbucht werden soll, weis ich auch noch nicht, darüber sollte sich dann der Geschäftsführer gedanken machen => Ausserordentliche Aufwendungen, ...
Da stimme ich dir zu, meine dazu gibt es auch paar Urteile das dieses Verfahren nicht durchsetztbar ist vor gericht. Nichtig ist es nicht, sondern Anfechtbar denn der Helfer ist ja erst einverstanden und muss hinterher gegen angenen ==> Natürlich nicht Sinn und Zweck des ganzen.
Hab ich mir auch so gedacht, wenn dann das TKG in dem Vertrag mit festgehalten damit der Helfer aufgeklärt ist.
Diese Regelung gibt es bei uns in der Region bei den HiOrgs schon länger, jetzt allerdings nicht bei Meldern sondern bei Einsatzbekleidung. Das dann der Helfer z.B. Stiefel in der gerade geforderten Grundversion bekommt und wenn er dann z.B. bessere Stiefel von Haix haben will das er die differenz bezahlt, wird ja auch irgendwie verbuchbar sein.
Ob ich im OV die Regelung mit Einsatzkleidung treffe und diese dann erweiter auf z.B. Melder ist doch prinzipell egal da die eigentliche Sache ja gleich sein müsste. Das natürlich nur Melder bezuschusst werden die der TR-BOS entsprechen ist klar.
Ich hoffe ich habe hier keinen Denkfehler im Vergleich Einsatzkleidung und Melder.
Mfg
Chris