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Die Kommunen sind verpflichtet eine Schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen, dazu gehört auch die Alarmierung. Es kann doch nicht sein das ich meinen Melder selber kaufen muss.
Sehe ich generell auch so!

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Denkbar, aber wie soll das verbucht werden. Ausserdem wirft es jede Menge Fragen auf.
Wie das verbucht werden soll, weis ich auch noch nicht, darüber sollte sich dann der Geschäftsführer gedanken machen => Ausserordentliche Aufwendungen, ...

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Da freut sich jeder Anwalt drüber. IMO nicht durchsetzbar, zumal wir dann die 100€ auch noch "abschreiben" müssten
Da stimme ich dir zu, meine dazu gibt es auch paar Urteile das dieses Verfahren nicht durchsetztbar ist vor gericht. Nichtig ist es nicht, sondern Anfechtbar denn der Helfer ist ja erst einverstanden und muss hinterher gegen angenen ==> Natürlich nicht Sinn und Zweck des ganzen.

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Privatmelder, persönliches Gespräch, Anzeige wegen Verstoß nach TKG
Hab ich mir auch so gedacht, wenn dann das TKG in dem Vertrag mit festgehalten damit der Helfer aufgeklärt ist.

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Grundsätzlich ist der Melder Privateigentum, da ist die Gemeinde dann aussen vor.
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Ich rate von dieser Reglung ab. Mit jedem nach TR BOS beschafften Melder ist eine Alarmierungssicherheit gegeben. Wenn es der Gemeinde an Minz fehlt sollte sie sich nach Gebrauchtmelder vom Händler umschauen, da gibt es noch Garantie.
Diese Regelung gibt es bei uns in der Region bei den HiOrgs schon länger, jetzt allerdings nicht bei Meldern sondern bei Einsatzbekleidung. Das dann der Helfer z.B. Stiefel in der gerade geforderten Grundversion bekommt und wenn er dann z.B. bessere Stiefel von Haix haben will das er die differenz bezahlt, wird ja auch irgendwie verbuchbar sein.

Ob ich im OV die Regelung mit Einsatzkleidung treffe und diese dann erweiter auf z.B. Melder ist doch prinzipell egal da die eigentliche Sache ja gleich sein müsste. Das natürlich nur Melder bezuschusst werden die der TR-BOS entsprechen ist klar.

Ich hoffe ich habe hier keinen Denkfehler im Vergleich Einsatzkleidung und Melder.

Mfg
Chris