[QUOTE=Chr881986;285386]Hallo,

mir ist da was in denn Sinn gekommen.
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Zu zeiten knapper Kassen ist es für HiOrgs und Kommunen immer Schwieriger geworden finanzielle Mittel bereit zu stellen.
Die Kommunen sind verpflichtet eine Schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen, dazu gehört auch die Alarmierung. Es kann doch nicht sein das ich meinen Melder selber kaufen muss.
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Wie sieht es jetzt aus wenn die HiOrg dem Helfer frei stellt sich einen Privaten Melder anzuschaffen und diesen dann mit einem betrag X (sagen wir 100€) bezuschusst.
Denkbar, aber wie soll das verbucht werden. Ausserdem wirft es jede Menge Fragen auf.
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Mit der Bezuschussung verbunden ist eine Verpflichtungserklärung, inder man sich zu mind. 5 Jahren tätigkeit in der HiOrg verpflichtet und wenn man die HiOrg vorher verlässt das man dann den Zuschuss in Höhe X (z.Bsp.: 100€) zurückzahlen muss.

Da freut sich jeder Anwalt drüber. IMO nicht durchsetzbar, zumal wir dann die 100€ auch noch "abschreiben" müssten
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Wie sieht es jetzt rechtlich für die Verantwortliche Führungskraft aus wenn der Helfer Ric´s oder Schleifen auf seinem Melder hat die er nicht haben dürfte.
Privatmelder, persönliches Gespräch, Anzeige wegen Verstoß nach TKG
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Und wie schaut es aus wenn der Melder defekt ist, wer haftet wenn dieses nicht vertraglich festgehalten wurde? Die HiOrg oder der Helfer, da ja beide innerhalb der ersten 5 Jahre finanzielle Mittel im Melder stecken haben und wer haftet nach den 5 Jahren, da sich der Helfer ja nur gekauft hat da er in der HiOrg tätig ist.

Grundsätzlich ist der Melder Privateigentum, da ist die Gemeinde dann aussen vor.
Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
Um einigen jetzt vorwegzugreifen, es wird dem Helfer freigstellt den von der HiOrg zur Verfügung gestellten Melder zu nehmen, kein finanzieller Nachteil für den Helfer.
Oder sich einen qualitativ besseren Melder zu beschaffen mit dem oben genannten Zuschuss.
Damit kommt die HiOrg, etc. auch der Sicherstellung der Erreichbarkeit Ihrer Helfer nach.
Ich rate von dieser Reglung ab. Mit jedem nach TR BOS beschafften Melder ist eine Alarmierungssicherheit gegeben. Wenn es der Gemeinde an Minz fehlt sollte sie sich nach Gebrauchtmelder vom Händler umschauen, da gibt es noch Garantie.