Hallo,

mir ist da was in denn Sinn gekommen.

Zu zeiten knapper Kassen ist es für HiOrgs und Kommunen immer Schwieriger geworden finanzielle Mittel bereit zu stellen.

Wie sieht es jetzt aus wenn die HiOrg dem Helfer frei stellt sich einen Privaten Melder anzuschaffen und diesen dann mit einem betrag X (sagen wir 100€) bezuschusst.
Mit der Bezuschussung verbunden ist eine Verpflichtungserklärung, inder man sich zu mind. 5 Jahren tätigkeit in der HiOrg verpflichtet und wenn man die HiOrg vorher verlässt das man dann den Zuschuss in Höhe X (z.Bsp.: 100€) zurückzahlen muss.

Wie sieht es jetzt rechtlich für die Verantwortliche Führungskraft aus wenn der Helfer Ric´s oder Schleifen auf seinem Melder hat die er nicht haben dürfte.
Und wie schaut es aus wenn der Melder defekt ist, wer haftet wenn dieses nicht vertraglich festgehalten wurde? Die HiOrg oder der Helfer, da ja beide innerhalb der ersten 5 Jahre finanzielle Mittel im Melder stecken haben und wer haftet nach den 5 Jahren, da sich der Helfer ja nur gekauft hat da er in der HiOrg tätig ist.

Um einigen jetzt vorwegzugreifen, es wird dem Helfer freigstellt den von der HiOrg zur Verfügung gestellten Melder zu nehmen, kein finanzieller Nachteil für den Helfer.
Oder sich einen qualitativ besseren Melder zu beschaffen mit dem oben genannten Zuschuss.
Damit kommt die HiOrg, etc. auch der Sicherstellung der Erreichbarkeit Ihrer Helfer nach.

Ich freue mich über eine interessante und sachliche Diskussion.

Mfg
Chris