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Thema: Private Melder

  1. #1
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    Private Melder

    Hallo,

    mir ist da was in denn Sinn gekommen.

    Zu zeiten knapper Kassen ist es für HiOrgs und Kommunen immer Schwieriger geworden finanzielle Mittel bereit zu stellen.

    Wie sieht es jetzt aus wenn die HiOrg dem Helfer frei stellt sich einen Privaten Melder anzuschaffen und diesen dann mit einem betrag X (sagen wir 100€) bezuschusst.
    Mit der Bezuschussung verbunden ist eine Verpflichtungserklärung, inder man sich zu mind. 5 Jahren tätigkeit in der HiOrg verpflichtet und wenn man die HiOrg vorher verlässt das man dann den Zuschuss in Höhe X (z.Bsp.: 100€) zurückzahlen muss.

    Wie sieht es jetzt rechtlich für die Verantwortliche Führungskraft aus wenn der Helfer Ric´s oder Schleifen auf seinem Melder hat die er nicht haben dürfte.
    Und wie schaut es aus wenn der Melder defekt ist, wer haftet wenn dieses nicht vertraglich festgehalten wurde? Die HiOrg oder der Helfer, da ja beide innerhalb der ersten 5 Jahre finanzielle Mittel im Melder stecken haben und wer haftet nach den 5 Jahren, da sich der Helfer ja nur gekauft hat da er in der HiOrg tätig ist.

    Um einigen jetzt vorwegzugreifen, es wird dem Helfer freigstellt den von der HiOrg zur Verfügung gestellten Melder zu nehmen, kein finanzieller Nachteil für den Helfer.
    Oder sich einen qualitativ besseren Melder zu beschaffen mit dem oben genannten Zuschuss.
    Damit kommt die HiOrg, etc. auch der Sicherstellung der Erreichbarkeit Ihrer Helfer nach.

    Ich freue mich über eine interessante und sachliche Diskussion.

    Mfg
    Chris

  2. #2
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    [QUOTE=Chr881986;285386]Hallo,

    mir ist da was in denn Sinn gekommen.
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Zu zeiten knapper Kassen ist es für HiOrgs und Kommunen immer Schwieriger geworden finanzielle Mittel bereit zu stellen.
    Die Kommunen sind verpflichtet eine Schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen, dazu gehört auch die Alarmierung. Es kann doch nicht sein das ich meinen Melder selber kaufen muss.
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Wie sieht es jetzt aus wenn die HiOrg dem Helfer frei stellt sich einen Privaten Melder anzuschaffen und diesen dann mit einem betrag X (sagen wir 100€) bezuschusst.
    Denkbar, aber wie soll das verbucht werden. Ausserdem wirft es jede Menge Fragen auf.
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Mit der Bezuschussung verbunden ist eine Verpflichtungserklärung, inder man sich zu mind. 5 Jahren tätigkeit in der HiOrg verpflichtet und wenn man die HiOrg vorher verlässt das man dann den Zuschuss in Höhe X (z.Bsp.: 100€) zurückzahlen muss.

    Da freut sich jeder Anwalt drüber. IMO nicht durchsetzbar, zumal wir dann die 100€ auch noch "abschreiben" müssten
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Wie sieht es jetzt rechtlich für die Verantwortliche Führungskraft aus wenn der Helfer Ric´s oder Schleifen auf seinem Melder hat die er nicht haben dürfte.
    Privatmelder, persönliches Gespräch, Anzeige wegen Verstoß nach TKG
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Und wie schaut es aus wenn der Melder defekt ist, wer haftet wenn dieses nicht vertraglich festgehalten wurde? Die HiOrg oder der Helfer, da ja beide innerhalb der ersten 5 Jahre finanzielle Mittel im Melder stecken haben und wer haftet nach den 5 Jahren, da sich der Helfer ja nur gekauft hat da er in der HiOrg tätig ist.

    Grundsätzlich ist der Melder Privateigentum, da ist die Gemeinde dann aussen vor.
    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Um einigen jetzt vorwegzugreifen, es wird dem Helfer freigstellt den von der HiOrg zur Verfügung gestellten Melder zu nehmen, kein finanzieller Nachteil für den Helfer.
    Oder sich einen qualitativ besseren Melder zu beschaffen mit dem oben genannten Zuschuss.
    Damit kommt die HiOrg, etc. auch der Sicherstellung der Erreichbarkeit Ihrer Helfer nach.
    Ich rate von dieser Reglung ab. Mit jedem nach TR BOS beschafften Melder ist eine Alarmierungssicherheit gegeben. Wenn es der Gemeinde an Minz fehlt sollte sie sich nach Gebrauchtmelder vom Händler umschauen, da gibt es noch Garantie.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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    ...dem wäre eigentlich nur noch hinzu zu fügen das es da dann noch die Möglichkeit der Sirenenalarmierung, so diese denn noch vorhanden, gibt und dann hören die Bürger der Gemeinde auch gleich das ihre Steuern diesmal nicht in die Anschaffung für die stille Alarmierung geflossen sind.
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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    SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
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  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Die Kommunen sind verpflichtet eine Schlagkräftige Feuerwehr aufzustellen, dazu gehört auch die Alarmierung. Es kann doch nicht sein das ich meinen Melder selber kaufen muss.
    Sehe ich generell auch so!

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Denkbar, aber wie soll das verbucht werden. Ausserdem wirft es jede Menge Fragen auf.
    Wie das verbucht werden soll, weis ich auch noch nicht, darüber sollte sich dann der Geschäftsführer gedanken machen => Ausserordentliche Aufwendungen, ...

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Da freut sich jeder Anwalt drüber. IMO nicht durchsetzbar, zumal wir dann die 100€ auch noch "abschreiben" müssten
    Da stimme ich dir zu, meine dazu gibt es auch paar Urteile das dieses Verfahren nicht durchsetztbar ist vor gericht. Nichtig ist es nicht, sondern Anfechtbar denn der Helfer ist ja erst einverstanden und muss hinterher gegen angenen ==> Natürlich nicht Sinn und Zweck des ganzen.

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Privatmelder, persönliches Gespräch, Anzeige wegen Verstoß nach TKG
    Hab ich mir auch so gedacht, wenn dann das TKG in dem Vertrag mit festgehalten damit der Helfer aufgeklärt ist.

    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich ist der Melder Privateigentum, da ist die Gemeinde dann aussen vor.
    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ich rate von dieser Reglung ab. Mit jedem nach TR BOS beschafften Melder ist eine Alarmierungssicherheit gegeben. Wenn es der Gemeinde an Minz fehlt sollte sie sich nach Gebrauchtmelder vom Händler umschauen, da gibt es noch Garantie.
    Diese Regelung gibt es bei uns in der Region bei den HiOrgs schon länger, jetzt allerdings nicht bei Meldern sondern bei Einsatzbekleidung. Das dann der Helfer z.B. Stiefel in der gerade geforderten Grundversion bekommt und wenn er dann z.B. bessere Stiefel von Haix haben will das er die differenz bezahlt, wird ja auch irgendwie verbuchbar sein.

    Ob ich im OV die Regelung mit Einsatzkleidung treffe und diese dann erweiter auf z.B. Melder ist doch prinzipell egal da die eigentliche Sache ja gleich sein müsste. Das natürlich nur Melder bezuschusst werden die der TR-BOS entsprechen ist klar.

    Ich hoffe ich habe hier keinen Denkfehler im Vergleich Einsatzkleidung und Melder.

    Mfg
    Chris

  5. #5
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    re:private melder

    bei uns sind Private melder erlaubt!
    die reparaturkosten werden von der Gemeinde übernommen usw!!
    einen zuschuss von Geld gibt es bei uns nicht bei der Privaten anschaffung!
    mächtig ärger gibt es wenn du eine Ric auf dem DME hast die dir nix angeht da verstehen die keinen spass
    Habe so viel über die Auswirkungen von Rauchen, Trinken und Sex gelesen,

    dass ich jetzt beschlossen habe, mit dem Lesen aufzuhören!!!!!

  6. #6
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    Zitat Zitat von Chr881986 Beitrag anzeigen
    Sehe ich generell auch so!



    Wie das verbucht werden soll, weis ich auch noch nicht, darüber sollte sich dann der Geschäftsführer gedanken machen => Ausserordentliche Aufwendungen, ...



    Da stimme ich dir zu, meine dazu gibt es auch paar Urteile das dieses Verfahren nicht durchsetztbar ist vor gericht. Nichtig ist es nicht, sondern Anfechtbar denn der Helfer ist ja erst einverstanden und muss hinterher gegen angenen ==> Natürlich nicht Sinn und Zweck des ganzen.


    Hab ich mir auch so gedacht, wenn dann das TKG in dem Vertrag mit festgehalten damit der Helfer aufgeklärt ist.





    Diese Regelung gibt es bei uns in der Region bei den HiOrgs schon länger, jetzt allerdings nicht bei Meldern sondern bei Einsatzbekleidung. Das dann der Helfer z.B. Stiefel in der gerade geforderten Grundversion bekommt und wenn er dann z.B. bessere Stiefel von Haix haben will das er die differenz bezahlt, wird ja auch irgendwie verbuchbar sein.

    Ob ich im OV die Regelung mit Einsatzkleidung treffe und diese dann erweiter auf z.B. Melder ist doch prinzipell egal da die eigentliche Sache ja gleich sein müsste. Das natürlich nur Melder bezuschusst werden die der TR-BOS entsprechen ist klar.

    Ich hoffe ich habe hier keinen Denkfehler im Vergleich Einsatzkleidung und Melder.

    Mfg
    Chris
    Dass mit der Einsatzkleidung ist gang und gäbe bei vielen Hiorgs.
    Was aber nur bei z.b Stiefeln gemacht werden sollte und nicht bei Überhosen oder Überjacken die ein kpl. anderes desgin haben als dass was der rest der Wehr trägt, wenn man das machen würde hätten manche Wehren eine Modenschau beim Einsatz.

    Und das mit den Meldern, wenn es Wehren sind die nur über FME alarmiert werden sollte schon jeder einen Melder haben und das ist auch bei diesen Wehren in der Regel der Fall.

    Um was für eine Hiorg geht es genau?

  7. #7
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    Zitat Zitat von sound_driver_32 Beitrag anzeigen
    ...


    Um was für eine Hiorg geht es genau?
    es geht hier um das DRK, denke aber das es egal ist welche HiOrg es ist denn die sitzen mit Ausnahme FW und THW ja alle im selben Boot.

    Mfg

  8. #8
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    104
    Hi,

    ich bin in einer Freiw. Feuerwehr und bei uns kriegt jeder einen DME gestellt.
    Die Kommandanten (1 Gesamt, 2 Abt.) und Stellvertreter haben LX2plus und alle anderen Firestorm 3.
    Jetzt war es so, dass ich auf dem Flohmarkt einen LX2plus für sagenhafte 7,50 Euro erstanden habe. Ich bin damit zum Kommandanten und hab Ihn gefragt ob ich das Gerät offiziell nutzen darf oder ob ich den Melder bei ebay verkloppen soll. Er war sofort begeistert, da wir zur Zeit sowiso wieder Melder anschaffen müssen. Die Gemeinde hat das Umquarzen und den Heimzusatz bezahlt. Programmieren können wir selbst....im Gegenzug habe ich dann den Firestorm 3 abgegeben...

    Alle sind glücklich, ich habe einen Textmelder .....einfach alles gut.

    Kommt evtl. auch auf die Person an.....

    Greez
    ...www.darc.de werd funkaktiv :-)

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