Hallo !

Also zunächst einmal, -keine- .
Wer wann und wie Rundumleuchten einsetzen darf regelt §52 der StVZO, sowie §38 der StVO ( Blaues Blinklicht und Einsatzhorn )

Wenn der Pressedienst einen Dienstwagen bzw. Einsatzfahrzeug dafür nutzen kann, stellt sich dann wiederum die Frage ob es sich um eine Hoheitliche bzw. dringende Aufgabe handelt die ein schnelles Vorankommen rechtfertigt, wohlkaum !!

MfG