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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!)
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Soll das heißen, dass mit nicht selbstumgebauten Meldern (BMD mit zwei Knöpfen, Quattro 98, etc.) ein Mithören legal ist, wenn diese BOS zugelassen sind und eine Mithörmöglichkeit haben?

  2. #2
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    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...
    Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!
    Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/Beschlagnahme


    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Falsch.
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2

    Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
    Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
    C 5.4 Sprachwiedergabe

    C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
    Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.

    Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Hier sollte das mithören nicht bestraft werden sondern die Dummheit damit öffentlich rumzurennen. Ich würde die Kameraden erstmal 14 Tage suspendieren, und dann schaut die Sache meist anders aus.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  4. #4
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    Mal eine andere Frage, wie alt ist derjenige/die?

    Hatten die Sprechfunkerlehrgang gehabt?
    Geändert von Glubschi (19.01.2008 um 18:02 Uhr)

  5. #5
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    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

  6. #6
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    Und den hatte er dabei?
    Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!

  7. #7
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    Nein natürlich nicht.sie wollten sich grad auf den weg zu Ihm nach Hause machen als sie vermutlich einen anderen einsatz bekammen und mit sondersignal weg fuhren.Typischer fall von Schwein gehabt

  8. #8
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    Wenn es mehrere Zeugen gibt, das derjenige/die den Melder in der Öffentlichkeit auf Mithörfunktion haben, würde ich (also der Wehrleiter) Ihn ganz einfach vor allen Kameraden zum Dienst zur Rede stellen. Ein paar schlimme Sachen noch ausdrucken, was passieren könnte (Geldstrafe,Knast, etc. ) und Ihn dafür unterschreiben lassen. Sollte der Fall nocheinmal passieren, muss er mit weiteren Maßnahmen rechnen... (Anzeige und und und).

    Melder einziehen und so, würde ich sein lassen.....


    *Meine Meinung*

  9. #9
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    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.

  10. #10
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.
    Das macht es nicht legaler!

  11. #11
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Is nicht dein ernst, oder? Erst spart sich die Stadt Geld, weil einer einen Melder privat kauft und wenn er austritt/umzieht oder dergleichen muss er seinen Melder der Stadt schenken?

    Mal davon abgesehen dass ich mir keinen FME mehr privat beschaffe grenzt das Ganze wohl eher an eine Frechheit...

    Just my 0,02€...

  12. #12
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.

    Wasn hier los?

    Ich weis nicht ob das ne gute Lösung ist.... Wo leben wir eigentlich????
    Das ist mehr als nur ne Frechheit....

  13. #13
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Ich hab mir jetzt nich alles durchgelesen aber ich schilder mal eben wie es bei uns ist.
    Wenn sich hier jemand Privat einen melder beschafft muss er unterschreiben das bei Austritt oder Abschaffung von Meldern den Melder der Stadt überlässt ansonsten darf er den Melder nicht betreiben.
    Denke mal eine ganz gute Lösung.
    Da wüsste ich aber sofort, was ich mit meinem privaten Melder machen würde! Das ist ja wohl mehr als dreist.
    Welche Gegenlesitungen gibt es denn von der Stadt? Eine monatliche Miete vielleicht oder ähnliches?

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    hi,
    dann hat er m.E. glück gehabt...

    bei uns im landkreis haben nur führungsdienstgrade den melder offen.
    aber ich hab von einigen nachbarwehren schon gehört das solches gedultet wird und deren kameraden den melder ebenfalls offen haben.
    mehr kann ich dazu auch nicht sagen, denn sogar meiner hat mithören freigeschaltet. ist aber in unserer wehr bekannt da ich gerätewart und unter anderem auch für funk zuständig bin und da hat auch keiner ein problem damit.

    ich bin eher dafür, einem den melder zu nehmen, oder wie die anderen schon geschrieben haben, der nicht dafür geeignet ist, bzw. nicht so weit ("reif") ist. (wie alt ist denn der gesagte jüngere kamerad???)
    bei uns rennt niemand im supermarkt rum, protzt oder ähnliches.
    wie gesagt ich könnte jederzeit ins gerätehaus fahren und das funkgerät anschalten.
    dann hab ich die gleiche funktion und sprechfunklehrgang hab ich auch schon hinter mir.

    setzt halt einfach eine gewisse geistige reife voraus.
    nur wie könnte man diese testen?

    ich persönlich würde diejenigen aufklären über mögliche gerichtliche folgen und ihnen eine frist geben den melder wieder umzuproggen.
    wenn das zum besagten zeitpunkt nicht geschehen ist, dann wird mit anzeige gedroht.

    mehr kann man persönlich nicht machen
    Geändert von Gorm (19.01.2008 um 18:26 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  15. #15
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    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
    Wenn es so war, typischer Fall von Schwein gehabt für Ihn!

    Die Sprechfunkausbildung berechtig keinesfalls zum "Nichtdienstlichen" Mithören.
    Das hätte auch mit einer Anzeige wegen Verstoss gegen das TKG enden können!
    Und dafür ist es völlig wurscht ob jemand seine 24h abgesessen hat oder nicht.
    Das interessiert niemanden!

    Es bleibt dabei: Nur besondere Funktionsträger sind berechtig auch ausserhalb eines konkreten Anlasses mithören zu können!
    Das es nich immer so Streng gehandhabt wird und man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen soll, steht da auf einem anderem Blatt!

    Nochmal zum Fall des TE:
    Wie schon geschrieben könnt Ihr gegen den offenen Melder selbst NICHTS machen.
    Mithören ist aber natürlich verboten. Man könnte Ihn Anzeigen oder Disziplinarisch gegen ihn vorgehen (Suspendierung!).
    ABER: Da ihr wohl alle in der hinsicht nicht "sauber" seit, würde der so gemaßregelte natürlich sofort eine "nette" Aussage machen. Und dann trefft ihr euch halt alle gemeinsam vorm Kadi.
    Es ist halt völlig egal ob jemand 20 Jahre oder 20 Tage dabei ist. Kein Wehrführer (o.ä.) KEIN Mithöhren! Und rechtlich ist es darüberhinaus ausserdem auch völlig egal ob jemand im stillen Kämmerlein unberechtigt zuhört, oder in der vollen Kneipe!

    Daher bleibt nur die einzige Möglichkeit mit ihm ein ERNSTES Gespräch zu führen und ihm zu verstehen zu geben das er sich so unbeliebt macht!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

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