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Thema: Handhabung von selbstbeschafften Meldern - Mithören...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Vielleicht erstmal drüber reden bevor man gleich die Paragraphen auspackt.

    Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.


    Manchmal denk ich mir, dass hier einige nur nach Paragraphen suchen...
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  2. #2
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    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!

    Ich würde das Gespräch mit den Kameraden suchen. Das ist der einzige Weg, das "Problem", so es denn eines ist (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!) in den Griff zu bekommen.

    Einziger Weg, die Überzeugung zu fördern den Melder nicht öffentlich im Supermarkt o.Ä. auf mithören zu stellen (wohl gemerkt: die Programmierung kann man ohne Einverständnis des Nutzers nicht ändern!) ist mit der Verpflichtung zur Wahrung des Ansehens der HiOrg und deren Folgen bei Nichtbeachtung zu winken.

    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  3. #3
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    (ich habe eher den verdacht da ist mal wieder ein "der hat das und ich kann es mit meinem Melder nicht" im Busch!)
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...

    Zitat Zitat von AkkonHaLand Beitrag anzeigen
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Soll das heißen, dass mit nicht selbstumgebauten Meldern (BMD mit zwei Knöpfen, Quattro 98, etc.) ein Mithören legal ist, wenn diese BOS zugelassen sind und eine Mithörmöglichkeit haben?

  4. #4
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von funki112 Beitrag anzeigen
    Nein, die Beschwerde kam von Kameraden die ebenfalls mithören können, aber durch solche Aktionen Angst haben, dass dann irgendwann bei allen die Mithörfunktion gesperrt wird...
    Die Kameraden dürfen genauso wenig mithören wie die anderen.

    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Private Melder einziehen? Seit wann darf ein "nicht Richter" eine Enteignung durchführen/anordnen? --> Keine Chance!
    Dazu braucht man erstmal keinen Richter .. Stichwort = Sicherstellung/Beschlagnahme


    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Mal eine generelle Frage: sind die genutzten Melder für den genutzten Frequenzbereich bauartbedingt zugelassen? Wenn ja, dann ist auch das Empfangen von Nachrichten ("Mithören") legal, auch wenn einige Staatsanwälte die seit mehreren Jahren (!) gültigen Änderungen der Funkrichtlinien nicht kennen WOLLEN!
    Falsch.
    § 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen

    1Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. 2

    Somit darfst du nur die Schleifen und Nachrichten auswerten die deinen Funkmelder offiziell "aufmachen"
    Zusätzlich ist lt TR-BOS die Mithörschaltung nicht zulässig.
    C 5.4 Sprachwiedergabe

    C 5.4.1 Meldeempfänger der Verwendungsarten C 3.2 und C 3.3 müssen für die Wiedergabe von Sprachdurchsagen eingerichtet sein. Erst nach Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge wird am Ende des Wecktons der Lautsprecher auf den Empfängerausgang geschaltet.
    Für Sonderanwendung können die obersten Landesbehörden abweichende Ausführungen zulas-sen.

    Dadurch das der einzelne Kamerad kaum eine Genehmigung von der Behörde hat ist die Monitorfunktion definitiv verboten.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Hier sollte das mithören nicht bestraft werden sondern die Dummheit damit öffentlich rumzurennen. Ich würde die Kameraden erstmal 14 Tage suspendieren, und dann schaut die Sache meist anders aus.
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  6. #6
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    Mal eine andere Frage, wie alt ist derjenige/die?

    Hatten die Sprechfunkerlehrgang gehabt?
    Geändert von Glubschi (19.01.2008 um 18:02 Uhr)

  7. #7
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    122
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.

  8. #8
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    71
    Und den hatte er dabei?
    Ich hab auch immer meine Lehrgangsbestätigungen im Geldbeutel!

  9. #9
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    161
    hi,
    dann hat er m.E. glück gehabt...

    bei uns im landkreis haben nur führungsdienstgrade den melder offen.
    aber ich hab von einigen nachbarwehren schon gehört das solches gedultet wird und deren kameraden den melder ebenfalls offen haben.
    mehr kann ich dazu auch nicht sagen, denn sogar meiner hat mithören freigeschaltet. ist aber in unserer wehr bekannt da ich gerätewart und unter anderem auch für funk zuständig bin und da hat auch keiner ein problem damit.

    ich bin eher dafür, einem den melder zu nehmen, oder wie die anderen schon geschrieben haben, der nicht dafür geeignet ist, bzw. nicht so weit ("reif") ist. (wie alt ist denn der gesagte jüngere kamerad???)
    bei uns rennt niemand im supermarkt rum, protzt oder ähnliches.
    wie gesagt ich könnte jederzeit ins gerätehaus fahren und das funkgerät anschalten.
    dann hab ich die gleiche funktion und sprechfunklehrgang hab ich auch schon hinter mir.

    setzt halt einfach eine gewisse geistige reife voraus.
    nur wie könnte man diese testen?

    ich persönlich würde diejenigen aufklären über mögliche gerichtliche folgen und ihnen eine frist geben den melder wieder umzuproggen.
    wenn das zum besagten zeitpunkt nicht geschehen ist, dann wird mit anzeige gedroht.

    mehr kann man persönlich nicht machen
    Geändert von Gorm (19.01.2008 um 18:26 Uhr)
    mit kameradschaftlichem Gruß!
    Gerätewart und zuständig für Funk

  10. #10
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    Zitat Zitat von alphapoc Beitrag anzeigen
    Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
    Wenn es so war, typischer Fall von Schwein gehabt für Ihn!

    Die Sprechfunkausbildung berechtig keinesfalls zum "Nichtdienstlichen" Mithören.
    Das hätte auch mit einer Anzeige wegen Verstoss gegen das TKG enden können!
    Und dafür ist es völlig wurscht ob jemand seine 24h abgesessen hat oder nicht.
    Das interessiert niemanden!

    Es bleibt dabei: Nur besondere Funktionsträger sind berechtig auch ausserhalb eines konkreten Anlasses mithören zu können!
    Das es nich immer so Streng gehandhabt wird und man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen soll, steht da auf einem anderem Blatt!

    Nochmal zum Fall des TE:
    Wie schon geschrieben könnt Ihr gegen den offenen Melder selbst NICHTS machen.
    Mithören ist aber natürlich verboten. Man könnte Ihn Anzeigen oder Disziplinarisch gegen ihn vorgehen (Suspendierung!).
    ABER: Da ihr wohl alle in der hinsicht nicht "sauber" seit, würde der so gemaßregelte natürlich sofort eine "nette" Aussage machen. Und dann trefft ihr euch halt alle gemeinsam vorm Kadi.
    Es ist halt völlig egal ob jemand 20 Jahre oder 20 Tage dabei ist. Kein Wehrführer (o.ä.) KEIN Mithöhren! Und rechtlich ist es darüberhinaus ausserdem auch völlig egal ob jemand im stillen Kämmerlein unberechtigt zuhört, oder in der vollen Kneipe!

    Daher bleibt nur die einzige Möglichkeit mit ihm ein ERNSTES Gespräch zu führen und ihm zu verstehen zu geben das er sich so unbeliebt macht!

    Gruß
    Carsten
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  11. #11
    funki112 Gast
    Zitat Zitat von felix000 Beitrag anzeigen
    Auch wenn die Mithörfunktion eigentlich verboten ist, ist sie ja doch irgendwie geduldet und wenn man nicht gerade im Wirtshaus oder im Supermarkt den Melder offen hat, schimpft auch keiner.
    Genau da liegt ja mein Problem: Mithören in der Öffentlichkeit... Wenn schon ein Alterskamerad bei mir ankommt und mich fragt, ob ich weiß wer das sein könnte, der da die ganze Zeit immer mit offenem Melder auf der Straße rumrennt, dann ist der Alterskamerad wohl auch nicht der einzige der den offenen Melder gehört hat.

    Mein Melder hat übrigens auch Mithören. Verboten ist es, das ist klar. Solange das ganze aber nur dann gemacht wird, wenn keiner daneben steht, sollte man das dann vielleicht schon dulden... Nur leider gibt es dann immer wieder "scharze Schafe" die sich an solche "Absprachen" nicht halten und es den anderen dann auch gleich mit versauen...

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