Zitat von
alphapoc
Ich hab da a ne storry.Ein Kamerrad von uns kam in ein Polizeikontrolle aber hatte, seinen FME auf mithören und wurde darauf angesprochen.Aber die wollten nur seinen nachweiß für seinen Sprechfunkerlehrgang sehen.
Wenn es so war, typischer Fall von Schwein gehabt für Ihn!
Die Sprechfunkausbildung berechtig keinesfalls zum "Nichtdienstlichen" Mithören.
Das hätte auch mit einer Anzeige wegen Verstoss gegen das TKG enden können!
Und dafür ist es völlig wurscht ob jemand seine 24h abgesessen hat oder nicht.
Das interessiert niemanden!
Es bleibt dabei: Nur besondere Funktionsträger sind berechtig auch ausserhalb eines konkreten Anlasses mithören zu können!
Das es nich immer so Streng gehandhabt wird und man nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen soll, steht da auf einem anderem Blatt!
Nochmal zum Fall des TE:
Wie schon geschrieben könnt Ihr gegen den offenen Melder selbst NICHTS machen.
Mithören ist aber natürlich verboten. Man könnte Ihn Anzeigen oder Disziplinarisch gegen ihn vorgehen (Suspendierung!).
ABER: Da ihr wohl alle in der hinsicht nicht "sauber" seit, würde der so gemaßregelte natürlich sofort eine "nette" Aussage machen. Und dann trefft ihr euch halt alle gemeinsam vorm Kadi.
Es ist halt völlig egal ob jemand 20 Jahre oder 20 Tage dabei ist. Kein Wehrführer (o.ä.) KEIN Mithöhren! Und rechtlich ist es darüberhinaus ausserdem auch völlig egal ob jemand im stillen Kämmerlein unberechtigt zuhört, oder in der vollen Kneipe!
Daher bleibt nur die einzige Möglichkeit mit ihm ein ERNSTES Gespräch zu führen und ihm zu verstehen zu geben das er sich so unbeliebt macht!
Gruß
Carsten
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