Zitat Zitat von KaiKoenig Beitrag anzeigen
so etwas steht meistens im Brandschutzgesetz des jeweiligen Landes
Eine Freitstellung nach dem FSHG wäre auch noch eine Möglicheit. Aber ich würde gerne auf der Schiene Weiterbildungsurlaub fahren. Ich will gerne die Rechte in Anspruch nehmen (Bildungsurlaub), die auch allen anderen Kollegen zur Verfügung stehen - wegen der Neider ... - die einem einen "freien" Tag nach dem FSHG nicht gönnen ...