Hi,

generell sind Richtantennen im BOS Bereich sicher nicht verboten, im Gegenteil. Sie werden für Linkstrecken der Relais, ect. hauptsächlich im 70cm Bereich eingesetzt.
Wo genau die Vorschriften niedergeschrieben sind kann ich Dir hier und jetzt nicht sagen, jedoch erhalte ich bei Neuerungen immer vom Landratsamt die Gesetzestexte, welche in einem dicken Ordner im FW-Haus liegen. Ich kann Dir also bei Gelegenheit mal die §'en raussuchen.
Ich weiß jedoch dass bei uns im Kreis, 4m stationär nur mit Kathrein Rundstrahler nach Genehmigung gesendet werden darf.
Im BOS-Bereich ist klar geregelt welche Antennen zu welchem Zweck genutzt werden dürfen, da es eben viele Organisationen und Kreise gibt und relativ wenig Kanäle. Deshalb wird versucht die Reichweite immer nur so groß wie nötig und so klein wie möglich zu halten.
Beispiel: Mein Heimatort ist der höchste Punkt im Nordöstlichen-LK. Wir haben hier einen Dau mit Sperrtopfantenne und eine 4m-Zentrale mit bewusst niedrig montierter Rundstrahlantenne.
Wir hören trotzdem oft 3-4 Landkreise auf dem GU Kanal und 7 Wehren auf dem WO Kanal.
Würden wir nun eine Yagi für 4m installieren, würden wir im Sendebetrieb mit Sicherheit mehrere Umsetzer auftasten, was wir vermutlich noch nicht mal so schnell merken würden, jedoch anderswo evtl. dringenen Funkkontakt verhindert.....das würde sicher viel Ärger verursachen, evtl. Strafe + Mess-/Peileinsatz kosten und vielleicht sogar Menschenleben.

Ich würde einfach mal einen Kreisausbilder oder Relaisverantwortlichen fragen. Die wissen wie die Regelungen im Landkreis sind und kennen sicher auch die Bundes- bzw. Landesgesetze.

Solltest Du nicht fündig werden bei BNA und co. suche ich's Dir raus.

Gruß Tobias