Das würde (wenn vorhanden ;-) ) in der Genehmigungsurkunde für deine/eure Feststation stehen....bei erlaubter Antennenchrakteristik oder so :-))
(siehe auch entspr. Formulare der B NetzA und z.B. § 10 BOS-Funkrichtlinie)
Und Antennen mit Richtwirkung hab ich auf solchen Urkunden nur für Gleichwellen- bzw. Relaisfunkanlagen der BOS als erlaubt gesehen ;-))
Für Feststationen (sofern ebenfalls erlaubt) kenn ich genehmigt nur Rundstrahler...und diese möglichst tief angebracht ;-)