Die GUV-V A3 ist allgemein gültig, also für jeden Betreiber entsprechender Geräte.
Die GUV-G 9102 (Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr) wohl nur für Feuerwehren. In der UVV-Feuerwehren wird zum Thema Geräteprüfungen auf die Geräteprüfordnung GUV-G 9102 verwiesen.
Für den Hauptamtlichen Rettungsdienst gelten die UVV der Berufsgenossenschaften, diese verweisen in der Regel auf die Informationen der Hersteller.
Wie das bei den anderen Hilfsorganisationen geregelt ist weiß ich nicht, gibt es dort eigene UVV`s ? Oder wird vielleicht auf andere verwiesen?
Sönke